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Volksstimme-Serie stellt Änderungen zur Gefahrenabwehrverordnung vor – Heute: Musikveranstaltungen. Stadtordnung: Schlaflos in Magdeburg?

Von Matthias Fricke 30.08.2012, 14:56

In Magdeburg gilt seit dem 14. Juli die veränderte Stadtordnung mit neuen Regeln für alle Bereiche des öffentlichen Lebens. Die Volksstimme beantwortet in einer Serie alle Fragen rund um die neuen Regeln. Heute: Musikveranstaltungen. Wohin kann ich mich als Veranstalter wenden, wenn ein Open-Air oder Ähnliches geplant ist?
Man sollte sich direkt an das Ordnungsamt, Bei der Hauptwache 4-6, wenden, denn es besteht eine Anzeigepficht, geregelt im Paragrafen 5 der Gefahrenabwehrverordnung. Gibt es eine Sperrzeit und wie sieht diese aus?
Grundsätzlich gilt diese von 5 Uhr bis 6 Uhr. Ansonsten ist entsprechend der Antragstellung eine Musikbeschallung auf den Freiluftterrassen bis 22 Uhr zulässig.

"Freiluftveranstaltungen sind das ganze Jahr über zulässig. Doch Open-Airs sind gerad ein den Sommermonaten bei Jugendlichen beliebt".

Musikveranstaltungen (Freiluft) in Magdeburg geben?
Das ganze Jahr über. Insbesonderein den Sommermonaten finden regelmäßig an den Wochenenden Open-Air-Veranstaltungenim Stadtgebiet von Magdeburg statt. Üblicherweise zielen diese Veranstaltungen auf ein jugendliches Publikum ab und füllen so die Lücke der in Magdeburg fehlenden Diskotheken. Bedingt durch das veränderte Freizeitverhalten beginnen solche Partys erst in den Abendstunden und enden am frühen Morgen (5 Uhr).Zwischenzeitlich sind sie aber ein wichtiger Teil des Freizeitangebots geworden. Welche Bedingungen müssen für Freiluftveranstaltungen erfüllt sein? Die nachfolgenden Festlegungen zu Open-Air-Veranstaltungen mit Musikaufführungen gelten für diejenigenVeranstaltungen, welche in der Nachtzeit, d.h. nach 23 Uhr, durchgeführt werden. Die Festlegungen dienen als Interessensausgleich in erster Liniedem Schutz der Nachtruhe der Anwohner. Für maximal zehn Open-Air-Veranstaltungen pro Einwirkungsgebiet wird als sogenannte seltene Störereignissee in Lärmpegel von 55 dB(A)festgelegt. Ausnahmsweise wird während einer lang anhaltenden Hitzeperiode der vorstehende Pegelwert auf 50 dB(A) gesenkt, da während einer solchen Periodedie Toleranzgrenze der betroffenen Anwohner erfahrungsgemäß weiter sinkt und zum Beispiel ein Schlafen bei geschlossenem Fenster nicht mehr zu mutbar ist. Werden mehr als 10 Open-Air-Veranstaltungen pro Einwirkungsgebiet durchgeführt, gelten für diese die üblichen Lärmwerte von 45 dB(A) bzw. 40dB(A), je nach planungsrechtlicher Beurteilung der nächstgelegenen Wohnbebauung. Die Veranstalter müssen für ein Open-Air-Konzert ode rähnliche Veranstaltungen auch ein Sicherheitskonzept, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, eine "Einpegelung"der Musikanlage, ein Rettungskonzept und entsprechende Bauordnungsgenehmigungen vorweisen können. Gewerblich tätige Veranstalter werden zum Nachweis der Einhaltung der Lärmwerte beauflagt, ihre Musikanlage durch einen staatlich bestellten Gutachter (Messstelle nach§ 26 BImschG) einpegeln und

"Bei Freiluftkonzerten müssen Veranstalter zahlreiche Auflagen erfüllen, z. B. ein Sicherheitskonzept vorlegen."

verplomben zu lassen. Bei Sonderveranstaltungenin Gebäuden, die keine zugelassenen Versammlungsstätten sind, z.B. in ehemaligen Werkshallen, müssen neben diesen Bedingungen auch die örtlichen Verhältnisse bzw. Art der Veranstaltung berücksichtigt werden. Häufig geht es um brandschutztechnische Angelegenheiten, aber auch ums tatische Fragen; Fluchtwege und die Festlegung einer Besucherhöchstzahl spielen dabei eine Rolle. Was muss ich als Anwohnerer dulden, ab wann darf ich mich beschweren? Wenn Probleme mit einer Veranstaltung bestehen, darf man sich immer über die Hotline des Ordnungsamtes – 0800540 7000 oder die 110 der Polizei beschweren. Je später die Nacht, desto weniger muss ein Anwohner erdulden. Wurde

"Je später es in der Nacht wird, desto weniger muss ein Anwohnerer dulden. Nachtruhe gilt ab 22 Uhr, es sei denn, es gibt eine Ausnahmegenehmigung."

eine Ausnahmegenehmigung erteilt, muss mehr Lärm hingenommen werden. Ansonsten gilt die Nachtruhe ab 22 Uhr, wobei auch hier eine gewisse Toleranzgrenze hingenommen werden sollte. Wer kontrolliert das und was kosten die Verstöße?
Alle drei Arten von Musikveranstaltungen werden durch den Stadtordnungsdienst kontrolliert. Auch die Polizei schreitet unter Umständen im Rahmen der Eilzuständigkeit ein oder gibt Beschwerden der Anwohner an den Stadtordnungsdienst weiter. So kann es sein, dass die Anlage heruntergeregelt werden muss. Wenn die angemeldete Endzeit erreicht ist, muss die Veranstaltung beendet werden. Bei schwereren Verstößen wird generell ein Bußgeldverfahren eingeleitet.