Stendaler Wahlaffäre: Ex-Stadtrat geht in Revision
Magdeburg (dpa/sa) - Die Stendaler Wahlaffäre wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Der Verteidiger des zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-Stadtrats legte am Dienstag Revision ein, wie ein Sprecher des Landgerichts Stendal sagte. Bevor der Fall zur Prüfung nach Karlsruhe wandert, werde jedoch zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet. Das könne noch mehrere Wochen dauern, sagte der Gerichtssprecher.
Der ehemalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt war am vergangenen Mittwoch wegen Wahl- und Urkundenfälschung verurteilt worden. Der 43-Jährige hatte zugegeben, bei der Kommunalwahl 2014 Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben. Er gab an, zu den Manipulationen angestiftet worden zu sein, nannte jedoch keine Namen. Wegen des Geständnisses hatte Gebhardts Anwalt für eine Bewährungsstrafe plädiert.