Wahlfälschung Strafverfahren auch in Halle?
Auch in der Stadt Halle gab es bei der Kommunalwahl 2014 in einem Wahllokal Unregelmäßigkeiten. Jetzt soll ein Verfahren eröffnet werden.
Halle l Da waren es plötzlich 101 Stimmen mehr - die seltsame Vermehrung von Stimmen in einem Wahllokal der Stadt Halle bei der Europawahl 2014 hat jetzt ein juristisches Nachspiel gegen den damaligen Vorsteher des Wahllokals, Manfred D.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat ein monatelanges Ermittlungsverfahren Anfang dieser Woche abgeschlossen - und will jetzt Anklage erheben. Die Akten werden nach Volksstimme-Informationen nunmehr dem Amtsgericht Halle zur weiteren Entscheidung übersandt.
Nähere Angaben wollte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht machen, da der Vorgang die Behörde noch nicht verlassen habe.
Dass dieser Fall an die Öffentlichkeit gekommen ist und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist der Hartnäckigkeit des Hallensers Peter Scharz zu verdanken. Der ehemalige Christdemokrat war im Mai 2014 in dem Wahllokal einer der Wahlhelfer. Ihm war aufgefallen, dass bei den offiziell gemeldeten Zahlen etwas nicht stimmen konnte.
Nach seinem Einspruch ließ das Rathaus die Stimmzettel nachzählen: So gab es nur 372 und nicht die zunächst von Manfred D. ausgewiesenen 473 Stimmen, die ausgewertet wurden.
Dies war nicht der einzige Fehler: Während das Ergebnis der Partei Die Linke von Stadtwahlleiter Egbert Geier von 221 auf 125 Stimmen nach unten korrigiert werden musste, waren bei der AfD zunächst 0 Stimmen in der Statistik erfassen worden, obwohl ihr 42 Wähler in diesem Wahlbezirk ihre Stimme gegeben hatten.
Scharz stellte daraufhin Strafanzeige wegen Wahlfälschung nicht nur gegen den Vorsteher des Wahllokals, sondern auch gegen den Stadtwahlleiter Geier und dessen Stellvertreterin, weil diese keine Konsequenzen gegenüber Manfred D. gezogen hätten. Bei Geier und seiner Stellvertreterin sieht die Staatsanwaltschaft jedoch nach einer Prüfung kein strafbares Verhalten.
Gegen D. hatte die Staatsanwaltschaft vor einem Jahr das Verfahren zunächst auch eingestellt. Doch nachdem Scharz seine Vorwürfe präzisieren konnte, nahm der Staatsanwalt das Verfahren wieder auf.
So hatte der Wahlhelfer unter anderem beobachtet, dass der Wahlvorsteher ständig die Ergebnislisten korrigiert hatte. „Der war nur am Radieren.“ Für den rüstigen 77-Jährigen ist der Fall klar: „Da wurde gefummelt und betrogen.“
Für Wahlfälschung gibt es eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Im Fall des Stendaler Ex-CDU-Stadtrates Holger Gebhardt hat das Landgericht Stendal eine zweieinhalbjährige Haftstrafe verhängt, die der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt hat.
Wie in Stendal hat offenbar auch das Verhalten der Verwaltung die Manipulation begünstigt. Der Volksstimme liegt eine Aussage eines ranghohen Rathaus-Mitarbeiters vor, wonach in der größten Stadt im Süden des Landes in den Wahllokalen „Berge von Bleistiften herumlagen“.
Die wahlrechtlichen Vorschriften verbieten die Benutzung von Bleistift oder Radiergummi nicht, erklärt Nancy Eggeling, stellvertretende Sprecherin des Innenministeriums. „Im Falle einer Nachzählung sind die ermittelten Zahlen in der Wahlniederschrift mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben sind nicht zu löschen oder zu radieren“, verweist sie aber auf die Bundeswahlordnung.
Aus dem Hallenser Rathaus heißt es nunmehr, dass bei der Bundestagswahl nur der Einsatz von Kugelschreibern vorgesehen sei.
Ob am Sonntag Manfred D. wieder Wahlvorsteher eines Wahllokals sein wird, wollte Scharz von der Verwaltung wissen. Das wollte diese nicht beantworten – „aus datenschutzrechtlichen Gründen“.