Tierschutz Überschrittene Grenze
Die Robin-Hood-Methode ist beim Tierschutz zwar medienwirksamer, aber sie überschreitet auch Grenzen.
Freisprüche in zwei Instanzen und eine oberrichterliche Abweisung des Revisionantrags der Staatsanwaltschaft. So lautet das juristische Resumee des Eindringens von drei Tierschützern in eine Groß-Schweinezuchtanlage in Burgstall (Landkreis Börde). Der gute Zweck heiligt die schlechten Mittel, könnte man sagen und zur Tagesordnung übergehen. Denn das Urteil ist seit gestern rechtskräftig. Aber ganz so einfach liegen die Dinge dann wohl doch nicht. Ein fader Beigeschmack bleibt.
Fakt ist, dass der Betreiber gröblichst gegen gesetzliche Vorschriften der Tierhaltung verstoßen hat. Aber ist die Tatsache, dass Kontrollbehörden geschlafen haben, wirklich Grund genug, den Hausfrieden zu brechen – einzusteigen und selbst zu dokumentieren?
Wäre es nicht gesetzeskonformer gewesen, den Kontrollbehörden so lange auf den Pelz zu rücken, bis diese aufwachen und sich vor Ort ein eigenes Bild machen? Die Robin-Hood-Methode ist zwar medienwirksamer, aber sie überschreitet auch Grenzen.