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Oberlandesgericht Tierschützer-Trio das dritte Mal vor Gericht

Der Fall der drei freigesprochenen Tierschützer, die in eine Schweinezuchtanlage in Sandbeiendorf eingedrungen sind, kommt vor das OLG.

Von Bernd Kaufholz 09.02.2018, 13:19

Naumburg l Das höchste Gericht Sachsen-Anhalts beschäftigt sich am 22. Februar mit einem Fall, der bereits zwei Instanzen durchlaufen hat. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) stehen zwei Männer und eine Frau der Tierschützer-Organisation „Animal Rights Watch“ wegen Hausfriedensbruchs.

Das Trio war in den Nachtstunden des 29. Juni und 11. Juli 2013 über die Umzäunung geklettert und durch unverschlossene Türen in die Schweinezuchtanlage in Sandbeiendorf (Bördekreis) eingedrungen. Bekleidet mit Schutzanzügen hatte es dort die Haltungsbedingungen in der 63.000-Tier-Anlage dokumentiert. Die Tierschützer filmten die Schweine in ihren sogenannten Kastenständen, die deutlich kleiner als gesetzlich vorgeschrieben waren. Hintergrund für ihr Tat sei gewesen, dass Anzeigen bei den zuständigen Behörden erfolglos sind, ohne eindeutige Dokumentation der Zustände.

Das Amtsgericht Haldensleben hatte die Angeklagten im Oktober 2017 vom Vorwurf des gemeinschaftlich begangenen Hausfriedensbruchs freigesprochen. Der Tatbestand „Hausfriedensbruch“ sei zwar gegeben, aber unter dem Gesichtspunkt von „Nothilfe“ und „Notstand“ gerechtfertgt gewesen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung beim Landgericht Magdeburg eingelegt.

Auch die zweite Instanz hatte die Angeklagten freigesprochen. Die 8. Strafkammer, hatte festgestellt, das die Drei aufgrund ihres stark ausgeprägten Mitgefühls für Tiere gehandelt hätten und damit bei den Behörden erreichen wollten, dass die Tierschutzregeln eingehalten werden. Einwegkleidung und Mundschutz hätten sie getragen und die Kameras desinfiziert, um keine Keime einzuschleppen. Das hatte der Vorsitzende Richter Uld Majstrak gelobt: „ihr Handeln ist als positiv zu bewerten.“

Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro gefordert. Einen „Notstand“ habe es nicht gegeben, weil erst vier Monate nach dem Eindringen wegen der Zustände in den Ställen von den Tierschützern Anzeige erstattet worden war.

Die Staatsanwaltschaft will durch die Revision beim OLG erreichen, dass das Verfahren an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen und dort erneut verrhandelt wird.

Der 2. Strafsenat in Naumburg muss nun über die Revision befinden. Dabei werden – anders als bei der Berufung – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz, also in diesem Falle des Landgerichts Magdeburg, auf Rechtsfehler überprüft.