Bürgergeld, Grundsicherung, Kindergeld Was steht Ihnen zu? Wichtige Tipps und Tricks zu Sozialleistungen und zum ALG 1
In Deutschland können Menschen in vielen Fällen soziale Hilfen beantragen. Unter anderem Bürgergeld, Kindergeld oder Altersgrundsicherung. Doch viele wissen nicht, was ihnen zusteht oder wie sie es beantragen können.
Magdeburg/Halle (Saale)/DUR. - In Deutschland stehen vielen Menschen Sozialleistungen zu. Diese sollen den Antragstellern in Zeiten finanzieller Engpässe helfen. Das Geld soll unterstützend wirken, wenn man arbeitssuchend gemeldet oder Geringverdiener ist. Auch wenn man Kinder hat und Zuschüsse benötigt oder die Rente nicht reicht. Für Eltern gibt es darüber hinaus diverse Hilfsprogramme, wie das Kindergeld oder das Elterngeld.
Millionen Menschen in Deutschland beziehen Sozialleistungen
Laut Statista, einer Online-Plattform für Statistik, beziehen seit Anfang 2024 rund 3,97 Millionen erwerbsfähige Menschen Bürgergeld. Hierzu kommen knapp 1,55 Millionen nicht erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld. Grundsicherung bekamen laut dem Statistischen Bundesamt circa 1,2 Millionen Personen (Stand: 5. April 2023). Dies zeigt, wie viele Menschen von sozialen Zuschüssen abhängig sind.
Magdeburg: Sozialer Träger unterstützt die Menschen
Um Sozialleistungen zu beantragen, braucht es Erfahrung. Hierbei sind Beratung und Beistand gefragt. Das weiß auch Diplom-Sozialpädagoge Michael Müller vom Caritas Regionalverband Magdeburg. Er begleitet Menschen, die auf staatliche Gelder angewiesen sind.
"Bei der Caritas in Magdeburg können Hilfesuchende auf viele Angebote zurückgreifen. Von der Beratung zu allgemeinen Lebensfragen bis hin zu Informationen und Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen, wie Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld und Pflegegeld."
Viele Menschen benötigen unterstützende Hilfe beim Ausfüllen und Stellen von Anträgen, weiß Müller. "Die Briefe und Bescheide von Ämtern sind häufig in einem umständlichen Beamtendeutsch verfasst. Hier versucht die allgemeine soziale Beratung den Ratsuchenden die Bescheide verständlich zu erläutern und gegebenfalls beim Formulieren von Ein- oder Widersprüchen zu helfen."
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Auch in Halle wird bei Sozialleistungen geholfen
Ähnlich sieht es beim Sozialverband VdK Deutschland in Halle (Saale) aus. Bei den Anträgen sind hilfebedürftigen Menschen oft schlichtweg überfordert und werden von den Behörden meist allein gelassen. "Die Anliegen der Betroffenen sind sehr unterschiedlich und individuell. Im Tenor geht es aber natürlich immer um die Existenzgrundlage in Form von Leistungen", erklärt Gernot Huwald, Justitiar des VdK.
Deswegen bietet der Sozialverband in Halle hier Hilfe. "Wir kümmern uns um die Beratung, um die Antragstellung selbst und um die Überprüfung der Entscheidung der Behörde. Wir erwägen aber auch gegebenenfalls die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens gegen die Entscheidung und - bei Zurückweisung des Widerspruchs - die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens."
Die Angebote der sozialen Vereine und Träger ziehen sich durch den ganzen bürokratischen Dschungel der Sozialleistungen. Doch welche sozialen Hilfsangebote gibt es eigentlich?
Versicherungsleistung: Arbeitslosengeld 1
Das Arbeitslosengeld 1 ist keine Sozialleistung, sondern eine gesetzliche Versicherungsleistung. Dennoch hilft das Geld den Menschen, die ihre Arbeit verlieren, sich finanziell über Wasser zu halten. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit hat man Anspruch auf ALG 1.
Wer hat Anspruch auf ALG 1? Wer in Deutschland arbeitslos ist, hat Anspruch auf finanzielle, staatliche Hilfe. Allerdings müssen für den Antrag des Arbeitslosengeldes (ALG 1) bestimmte Kriterien erfüllt sein. Wer zuvor mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und dann seinen Job verliert, kann ALG 1 beantragen.
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Neben den ehemaligen Arbeitszeiten können weitere Zeiten für den Anspruch beim ALG 1 mit einbezogen werden. Hierzu zählen:
- Wenn man als Selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat
- Wenn man ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzogen hat
- Wenn man Krankengeld bezogen hat
Die Rahmenbedingungen bei ALG 1: Wer ohne Arbeit ist, aber mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, hat Anspruch auf ALG 1. In dem Bezugszeitraum sollte man sich aber um eine neue versicherungspflichtige Stelle bemühen. ALG 1 steht Arbeitssuchenden ein Jahr zu. Wenn man in diesem Zeitraum keine neue Arbeit findet, läuft das Geld aus. Es gilt dann das Bürgergeld zu beantragen.
Wo beantragt man ALG 1? Die Versicherungsleistung muss bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Dies geht in Papierform oder online. Danach bekommt man eine Einladung, um sich beim Amt persönlich vorzustellen. Dort werden dann die Personalien überprüft, bevor der Antrag bearbeitet werden kann.
Wie viel ALG 1 steht einem zu? Der Anspruch wird normalerweise auf den Ämtern ermittelt. Hierfür müssen die Antragsteller ihren durchschnittlichen Bruttolohn der letzten zwölf Monate offenlegen.
Die Arbeitsagentur bietet auch einen ALG 1-Rechner an, mit dem man sich den Betrag selber errechnen kann. In der Regel entspricht das Arbeitslosengeld 60 Prozent des letzten ausgezahlten Netto-Entgelts. Bei Kindern wird dieses auf 67 Prozent erhöht.
Weitere Informationen zum ALG 1: Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist weiterhin gesetzlich krankenversichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge dabei komplett.
Wichtig: Wenn das ALG 1 nicht zum Leben reicht, kann dieses mit dem Bürgergeld aufgestockt werden.
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Bürgergeld in Deutschland beantragen
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Menschen, die vor dem Antrag nicht mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt waren, so zum Beispiel Studenten oder Menschen mit Fluchterfahrung, können in Deutschland das Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2) beantragen.
Um Bürgergeld zu beziehen, muss man mindestens 15 Jahre alt sein. Auch darf man die Rente noch nicht beziehen. Des Weiteren gilt, dass man in Deutschland wohnt und man drei Stunden pro Tag arbeiten kann.
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Die Hilfsbedürftigkeit, um Bürgergeld zu beziehen, wird dabei vom Jobcenter festgestellt. Hierfür muss man sich meist persönlich vorstellen, damit die Personalien des Antragstellers überprüft werden können, bevor der Antrag bearbeitet werden kann.
Wo beantragt man Bürgergeld? Wer Bürgergeld beantragen will, kann dies in Papierform oder online beim Jobcenter tun. Hierbei muss man, ähnlich wie beim ALG 1, diverse Angaben zu seiner Person machen. Außerdem müssen Nachweise über das letzte Einkommen und die Mietkosten hochgeladen werden.
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Wie viel Bürgergeld steht einem zu? Das Bürgergeld ist in Regelsätze unterteilt. Aktuell beträgt dieser Satz für Erwachsene 563 Euro. Für Kinder beträgt der Satz je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Des Weiteren übernimmt das Jobcenter die Mietkosten und einen großen Teil der Heizkosten. Dies hängt allerdings mit von der Wohnungsgröße ab.
Ausnahmefälle im Bürgergeldbezug sind Schwangere, Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderung. Hier kann es neben dem regulären Satz noch zusätzliche Leistungen geben.
Wenn man neben dem Bürgergeld noch arbeiten geht, wird ein Teil des Einkommens auf den gesamten Bürgergeldsatz verrechnet und vom Gesamtbetrag abgezogen.
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Weitere Informationen zum Bürgergeld: Das Bürgergeld wurde in Deutschland am 1. Januar 2005 eingeführt. Damals hieß es noch Hartz IV. Seit dem 1. Januar 2023 heißt es Bürgergeld und bekam neue gesetzliche Rahmenbedingungen.
Wer Bürgergeld bezieht, darf in der Karenzzeit (ein Jahr) das Ersparte behalten. Erst bei einem Vermögen von 40.000 Euro darf das Jobcenter nach Ablauf der Karenzzeit eingreifen. Gibt es weitere Personen im Haushalt, darf das Amt dort erst bei 15.000 Euro eingreifen.
Das Bürgergeld kann auch gekürzt oder gestrichen werden, wenn man den Forderungen des Jobcenters nicht nachkommt.
Die Grundsicherung für Bedürftige
Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung? Menschen, die in Rente sind, aber für die das Geld nicht reicht, können die Grundsicherung beantragen. Dies gilt ebenso für jüngere Menschen ab 18 Jahren. Wenn diese aufgrund von Krankheit oder anderen körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht mehr als drei Stunden arbeiten können, greift die Grundsicherung. Hierbei überprüft der Sozialhilfeträger, ob eine Person dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.
Um die Grundsicherung beziehen zu können, muss das eigene Vermögen so gering sein, dass man davon nicht selbstständig leben kann.
Wo beantragt man die Grundsicherung? Die Deutsche Rentenversicherung kümmert sich darum, dass Bedürftigen das Geld ausgezahlt wird. Hierfür muss man sich die Formulare online herunterladen. Manche Ämter bieten auch Online-Formulare an. Man kann den Antrag auch beim Sozialamt holen.
Wie viel Grundsicherung steht einem zu? Aktuell beträgt der Regelsatz 563 Euro. Dies gilt für Erwachsene, die allein oder in einer Wohngemeinschaft leben. Die Summe gilt auch für Menschen mit Behinderung ab 18 Jahren.
Allerdings wird das eigene Einkommen und Vermögen abgezogen, wenn dieses zu hoch ist. Hierzu zählen unter anderem Einkommen wie Kindergeld, Krankengeld, Zinsen oder Rente. Zum Vermögen zählen unter anderem Aktien, Haus- und Grund oder Sparguthaben.
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Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden oder bei Paaren von 20.000 Euro wird nicht verrechnet und darf behalten werden. Auch Familien- und Erbstücke sowie das Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente werden nicht als Vermögen angerechnet.
Weitere Informationen zur Grundsicherung: Die finanziellen Zuschüsse aus der Grundsicherung sollen alltägliche Kosten abdecken und den Menschen ein würdiges Leben ermöglichen. Die Grundsicherung deckt unter anderem:
- Den täglichen Lebensunterhalt
- Unterkunft- und Heizkosten,
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Vorsorgebeiträge
- Hilfe in Sonderfällen
Die Grundsicherung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Leistungen können nicht rückwirkend ausgezahlt werden. Bei einem Auslandsaufenthalt von über vier Wochen wird die Leistung beendet.
Sozialleistungen für Familien: Kindergeld
Wer Kinder hat, kann noch weitere Sozialleistungen wie das Kindergeld beantragen. Hierbei muss der Antragsteller für mindestens ein Kind erziehungsberechtigt sein.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld? Kindergeld kann immer nur von einer Person beansprucht werden. Kindergeld können deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben, bekommen. Aber auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, haben Anspruch auf Kindergeld. Allerdings gelten hier Sonderregelungen. Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, können ebenfalls Kindergeld beantragen.
Wo beantragt man Kindergeld? Das Kindergeld lässt sich online über die Agentur für Arbeit beantragen. Hierfür benötigt man unter anderem seine steuerliche Identifikationsnummer. Des Weiteren gilt es im Amt eine Menge persönlicher Fragen zu beantworten, bevor der Antrag bearbeitet werden kann.
Wie viel Kindergeld steht einem zu? Aktuell können Erziehungsberechtigte pro Kind 250 Euro Kindergeld für den jeweiligen Monat bekommen.
Weitere Informationen zum Kindergeld: Im Gegensatz zur Grundsicherung kann Kindergeld für bis zu sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden. Hierbei muss dem Empfänger das Kindergeld schon im Vorfeld zugestanden haben. Zum Beispiel, weil zuvor einfach kein Antrag gestellt wurde.
Kindergeld kann man bis zum 18. Lebensjahr des Kindes beantragen. In den Jahren danach gelten Sonderregelungen. Zum Beispiel, wenn das Kind nach der Volljährigkeit arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.
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Weitere Familien-Sozialleistungen: Elterngeld
Das Elterngeld wurde eingeführt, um Familien zu stützen, die nach der Geburt weniger Geld zur Verfügung haben. Entweder, weil sie nicht mehr Vollzeit arbeiten oder Elternpause machen. Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Dann sollte man den Antrag aber sofort einreichen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Eltern, deren Kinder mit im gleichen Haushalt leben, können Kindergeld beantragen. Hierbei dürfen die Leistungsempfänger nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Wo beantragt man Elterngeld?: Die Äntrage für das Elterngeld müssen Erziehungsberechtigte bei der zuständigen Elterngeldstelle im Landkreises oder der Stadt einreichen. Die Anträge hierfür kann man im Internet als PDF herunterladen.
Wie viel Elterngeld steht einem zu? Die Höhe des Elterngelds ist von dem Einkommen der Antragsteller anhängig. Da es drei verschiedene Modelle des Elterngeldes gibt, die kombiniert werden können, ist die Auszahlungssumme pro Antragsteller unterschiedlich. Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus liegen zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Weitere Informationen zum Elterngeld: Dadurch, dass Eltern das Geld beziehen, kann es sein, dass der Steuersatz angehoben wird. Denn das Geld unterliegt dem "Progressionsvorbehalt". Es wird mit eingerechnet, wenn der Steuersatz ermittelt wird. Wer zu viel Elterngeld bezogen hat, muss dies zurückzahlen.
Achtung: Elterngeld kann nur maximal drei Monate nach Geburt des Kindes rückwirkend gezahlt werden.
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Sozialleistung des Arbeitsamtes: Kinderzuschlag
Wenn Familien trotz Arbeit nicht genügend Geld für ihre Kinder zur Verfügung haben, können sie den Kinderzuschlag beantragen. Den Kinderzuschlag kann man sechs Monate bekommen, danach muss er neu beantragt werden.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag? Eltern, die zwar arbeiten gehen, deren Einkommen aber oft nicht zum Überleben reicht.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag sind:
- Das Kind lebt mit im Haushalt, ist unter 25 Jahre und nicht verheiratet
- Der Antragsteller erhält Kindergeld
- Das Familien-Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro
- Das Bruttoeinkommen von Alleinerziehenden beträgt mindestens 600 Euro
Wo beantragt man Kinderzuschlag? Der Antrag auf Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit online gestellt werden. Hierbei müssen unter anderem Einkommensnachweise, Nachweis über die Wohnkosten und weitere Dokumente eingereicht werden.
Wie viel Kinderzuschlag steht einem zu? Der Kinderzuschlag wird pro Kind einzeln berechnet. Die monatliche Höchstsumme sind aktuell 292 Euro pro Kind.
Weitere Informationen zum Kinderzuschlag: Die Sozialleistung wird erst ab dem Monat der Antragsstellung genehmigt. Rückwirkend kann der Kinderzuschlag nicht ausgezahlt werden.
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Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket)
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kinder und Jugendliche unterstützen, damit diese Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Finanzielle Hilfe gibt es unter anderem für Schul- und Kita-Ausflüge, Schulbedarf, zur Lernförderung oder zur Teilnahme am gemeinschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket? Das Angebot wird für Familien und Alleinerziehende bereitgestellt, die sich diese Kosten nicht leisten können. Viele Städte oder Gemeinden bieten in diesem Rahmen auch Gutscheine oder besondere Ermäßigungen für Veranstaltungen an.
Voraussetzungen für das Bildungspaket sind: Familien, die Bürgergeld oder den Kinderzuschlag bekommen, haben auch Anspruch auf das Bildungspaket.
- Das Kind darf nicht älter als 25 Jahre sein
- Das Kind besucht eine allgemeine oder berufsbildende Schulde
- Das Kind erhält keine Ausbildungsvergütung
Wo beantragt man das Bildungspaket? Das Bildungs- und Teilhabepaket kann bei den lokalen Sozialämtern beantragt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierfür alle Institutionen auf einer Webseite gebündelt.
Wie viel Bildungspaket-Leistungen stehen einem zu? Für persönlichen Schulbedarf bekommen Familien 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es 15 Euro monatlich. Kosten für gemeinschaftliches Essen in der Schule, Kita und Kindertagespflege werden komplett übernommen. Auch die Kosten für Kita- und Schulausflüge werden komplett übernommen.
Alle weiteren finanziellen Förderungen, wie zum Beispiel für Nachhilfe, müssen mit den zuständigen Ämtern abgesprochen werden.
Weitere Informationen zum Kinderzuschlag: Für das Angebot des Bildungspakets gibt es für Sachsen-Anhalt eine eigene Beratungs-Webseite in fünf verschiedenen Sprachen.
Hier können Familien alle weiteren wichtigen Informationen bekommen. Für die Beratung muss man nur das Online-Formular ausfüllen und die Mitarbeiterinnen melden sich zurück.
Soziale Leistungen: Angst vor der Bürokratie bei Anträgen bewältigen
Obwohl es für das Gemeinwohl in Deutschland viele Hilfsangebote gibt, trauen sich manche Menschen nicht, diese anzunehmen. Gründe hierfür können falscher Stolz oder schlicht die Angst vor der Bürokratie sein, weiß man in den Beratungsstellen.
"Wir versuchen, die Menschen von der Ernsthaftigkeit und Notwendigkeit der staatlichen Fürsorge sowie der spürbaren Linderung der Notlage durch die Inanspruchnahme der staatlichen Leistungen zu überzeugen", erklärt Huwald vom VdK. "Wir gehen dafür den gemeinsamen Weg mit den Betroffenen. Durch Paragrafendschungel und Behördenirrwege und arbeiten gemeinsam an individuell optimalen Lösungen."
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Wichtige Tipps beim Beantragen von Sozialhilfen
Den gleich Weg geht man auch bei der Caritas Regionalverband in Magdeburg. "Grundsätzlich ist es wichtig, die Menschen zu ermutigen, Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gerade wenn man sich nicht sicher ist, ob einem die eine oder andere Sozialleistung zusteht, ist es wichtig, sich beraten zu lassen", erklärt Berater Müller. So zeigt sich in den Gesprächen oft, dass eine Antragstellung Sinn macht.
Damit die Menschen sich allerdings optimal vorbereiten können, gibt es vom Caritas noch einige Tricks:
Vordrucke und Formulare nutzen: Gibt es Formulare, sollten diese auch verwendet werden. Für die meisten Anträge und Erklärungen gibt es amtliche Formulare.
Einige Anträge müssen aber persönlich gestellt werden. Die Formulare werden dann im Zuge des Gesprächs ausgehändigt. Auf dem dazugehörigen Merkblatt ist aufgeführt, welche Unterlagen zusammen mit den ausgefüllten Anträgen oder Vordrucken eingereicht werden müssen.
Keine Originale, sondern nur Kopien vorlegen: Wer Unterlagen einreicht, sollte dies nur als kopierte Version tun. Damit die Originale nicht verloren gehen. Fordert das Amt Originalunterlagen, sollte der Antrag besser persönlich abgegeben werden. Dabei kann der Sachbearbeiter die Unterlagen überprüfen, selber kopieren und schauen, was noch fehlt.
Kommunikation mit Ämtern und Behörden sollte immer schriftlich erfolgen: Durch ein Schriftstück hat der Antragsteller etwas in der Hand, auf das er sich im Zweifel berufen kann. Hierbei hilft es, Briefe und Unterlagen per Einschreiben zu verschicken. Auch Absprachen per Mail sollte behalten. Mündliche Absprachen wiederum können vom Antragsteller weder nachweisen noch rechtlich eingeklagt werden.
Der Antragsteller kann sich von einem Beistand begleiten lassen: Rechtlich gesehen können Antragsteller Begleitpersonen mitnehmen. Der Mitarbeiter des Amtes oder der Behörde darf dem Antragsteller einen Beistand nicht verbieten und dem Beistand die Anwesenheit nicht verweigern.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Auch die Mitarbeiter auf den Ämtern sind nur Menschen. Es können sich immer Fehler einschleichen. Deswegen ist sinnvoll, die Unterlagen nach der Bearbeitung zu überprüfen. Antragsteller dürfen auch nicht glauben, dass sie jede amtliche Entscheidung hinnehmen müssen. Oft lohnt es sich, den Sachverhalt zu überprüfen und im Notfall dagegen zu klagen.