Todesfahrt Klare Aufgabe für die Politik
Es kann nicht sein, dass Polizeischüler aus Datenschutzgründen mit einem blütenweißen Zentralregister-Auszug blenden können.
Wer erwartet hat, dass der Prozess gegen einen 18 Jahre alten Todesfahrer wirklich zur Aufklärung beiträgt, hat wohl noch an das Gute im Menschen geglaubt. Spätestens als der angehende Polizeischüler versucht hat, gestandenen Kollegen einen Bären aufzubinden, indem er den Toten zum Fahrer machen wollte, hat er moralisch alle Grenzen überschritten und die Berufung zum Polizeibeamten verwirkt. Dass ihn die Polizeischule sofort entlassen hat, nachdem die Alkoholfahrt bewiesen war, ist nur konsequent.