Extremes Wetter Überschwemmungsgefahr in Sachsen-Anhalt? - Verbraucherzentrale gibt Auskunft
Viele haben noch die schrecklichen Bilder aus Rheinland-Pfalz und NRW vor Augen. Enorme Wassermengen schneiden sich einen Weg durch die Ortschaften und hinterlassen eine Spur der Verwüstung. Doch wie hoch ist die Gefahr, dass so ein Unglück auch in Sachsen-Anhalt passiert?
Magdeburg - Sachsen-Anhalt 2013. Das Wasser steigt und steigt. 4500 Menschen müssen evakuiert werden, mehrere Deiche geben nach. Es gibt zwei Tote und elf Verletze zu beklagen. Insgesamt richtet das Hochwasser Schäden in Milliardenhöhe an. Die Gefahr ist wegen der anhaltenden Hochwasser-Katastrophe in anderen Bundesländern plötzlich wieder ganz nah.
Damit die Menschen nicht unvorbereitet sind, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt an, den Versicherungsschutz der Sachsen-Anhalter zu prüfen und Auskunft über das Risiko einer Überschwemmung zu geben. Um dieses Risiko bestimmen zu können, gibt es einen speziellen Maßstab, der "Zürs-Zone" genannt wird. "Zürs" bedeutet Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen.
Die Zonen beschreiben die statistische Wahrscheinlichkeit mit der mit einer Überschwemmung an einem Standort zu rechnen ist, teilt Yvonne Röhling, Referentin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, mit. Verbraucher, die sich nach der Zürs-Zone ihres Grundstückes erkundigen, bekommen bis auf die Hausnummer genau mitgeteilt, wie gefährdet sie von Naturschäden sind, so Röhling weiter.
Gefahrenklassen geben Risiko an
Insgesamt gibt es vier verschiedene Gefahrenklassen. Die Gefahrenklasse eins (GK 1) steht beispielsweise für eine sehr geringe Gefährdung. Die statistische Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers liegt in so einem Gebiet bei weniger als einmal in 200 Jahren.
Die Gefahrenklasse (GK 4) steht dagegen für eine besonders hohe Gefährdung. Da kann bereits einmal in 10 Jahren ein Hochwasser auftreten.
Neben den Gefahrenklassen gibt es auch Starkregenklassen (SGK) im Zürs-System, die helfen sollen das Risiko vor Schäden besser einschätzen zu können:
- SGK 1 (geringere Gefährdung) - Das betrifft alle Gebäude, die auf einer Kuppe, oder oben auf einem Hang liegen.
- SGK 2 (mittlere Gefährdung) - Damit sind alle Gebäude gemeint, die in der Ebene oder am mittleren und unteren Bereich eines Hangs gelegen sind, aber nicht in der Nähe eines Baches liegen.
- SGK 3 (höhe Gefährdung) - Bei allen Gebäuden, die im Tal oder der Nähe eines Baches liegen, ist die Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers bei Starkregen am höchsten.
Magdeburg besonders betroffen
In Magdeburg, exemplarisch für Sachsen-Anhalt, seien gerade die Grundstücke an dem Flüsschen Schrote (beispielsweise an der Goethestraße) besonders gefährdet, verdeutlicht Yvonne Röhling. Bis auf wenige Ausnahmen wären alle Grundstücke akut gefährdet (GK 4). Mehr Daten habe sie nicht parat.
Sollte in Sachsen-Anhalt noch einmal der Katastrophenfall eintreten, findet sich auf der Seite des Landes ein Warnsystem. Dafür werden die Daten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) genutzt, die die Punkte der Messstationen einfärben, je nachdem wie bedrohlich die Lage ist. Die LHW stellt auch eine Karte bereit, in der die Gefahr für Hochwasser in Sachsen-Anhalt in geringe, mittlere und hohe Wahrscheinlichkeit aufgeteilt wird.
Zusammen mit der Deutschen Versicherungswirtschaft hat Sachsen-Anhalt ein Internetportal entwickelt, das die Naturgefahren ermittelt, sofern man seine Postleitzahl darin einträgt. Auch eine Hochwasser-Warnung ist darin integriert.
Um die Gefahr eines Hochwassers genau vorherzusagen, werden Standortdaten übermittelt, erklärt Röhling von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Diese werden in einer interaktiven Karte dargestellt und zeigen die Wahrscheinlichkeit für Naturschäden in der Region.
Hilfe nur in Einzelfällen
Weil die Landesregierung bereits vor Jahren erklärte, nur noch in begründeten Einzelfällen mit staatlichen Hilfsmitteln einzuspringen, rät die Verbraucherzentrale jedem Haushalt und Hausbesitzer sich ausreichend gegen Hochwasser und Überschwemmungen, also Elementarschäden zu schützen. Diese gebe es als Zusatz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist für Auskünfte und Terminvereinbarungen unter der Rufnummer 0345/2927-800 zu erreichen.