Neue Regelung für Touristen- und Gelegenheitsangler schafft Bürokratie Umweltminister: Erstmal reden, dann angeln!
In Sachsen-Anhalt soll es auch zukünftig keinen Touristen-Angelschein wie in anderen Bundesländern geben. Stattdessen sorgt ein neuer "Friedfischschein" mit Prüfungsgespräch für bürokratische Hürden.
Magdeburg l Wenn der Vater mit dem Sohn in Sachsen-Anhalt während der Ferien einfach mal angeln gehen wollte, war das bislang kaum möglich. Denn in Sachsen-Anhalt musste der Erwachsene zunächst einen 30-stündigen Lehrgang absolvieren und anschließend bei der Kommune eine Fischereiprüfung ablegen. Viel Aufwand.
Doch das soll sich nun ändern, verspricht das Landesumweltministerium. Mit einem "Friedfischangelschein" sollen Gelegenheitsangler zum Beispiel Karpfen, Plötzen und Rotfedern auf Teig, mit Würmern oder Maden fangen dürfen.
Ganz unbürokratisch und schnell wird auch in Zukunft nicht geangelt. So kommt in diesem Frühling und Sommer noch kein "Schnellangler" zum Zuge. Die Neuregelung gilt erst ab dem 1. September. Was diese Genehmigung kosten wird und wie das konkrete Antrags- und Durchführungsprozedere aussehen soll, ist noch nicht geregelt.
Vorgesehen ist aber, dass der "Friedfischer" in einem Prüfungsgespräch sein Grundwissen zur Angelei nachweisen muss. Die Gespräche führen sollen Experten vom Anglerverband. "Das dauert maximal 20 Minuten", verspricht Umweltminister Hermann Onko Aeikens. Nötig sei lediglich eine Terminvereinbarung mit dem Anglerverein. Die nötigen Informationen könne sich der Prüfling vorab aus dem Internet oder einschlägiger Anglerliteratur besorgen.
Aeikens hält diese Verfahrensweise für notwendig. "Wer angeln will, sollte sich auch auskennen", sagt er. Überhaupt gehe es nicht darum, "den größten Fisch am Haken" zu haben, so der Minister: "Viele wollen einfach nur mit der Angelrute in der Hand am Teich sitzen und Weißfischen nachstellen."
In anderen Bundesländern sitzen Gelegenheitsangler zumindest schneller am Teich. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit 2005 einen Touristen-Angelschein, der auch für einheimische "Touristen" gilt. Für 20 Euro kann jeder Angler ab einem Alter von zehn Jahre die Friedfisch-Berechtigung für 28 Tage ganz ohne Prüfung erwerben. Auch eine Verlängerung zum Preis von 13 Euro ist mehrfach im Jahr möglich.
Zu kaufen gibt es diesen Schein dort bei Ämtern oder im Anglerladen. Er wird auf Wunsch nach Ausfüllen eines Antrags auch nach Hause geschickt.
In Brandenburg ist das Angeln von Friedfischen seit 2006 grundsätzlich ohne Fischereischein erlaubt. Gekauft werden muss lediglich eine Angelkarte für zwölf Euro, die ein Jahr gültig ist. Ausländische Touristen dürfen bei Vorlage des Reisepasses in Brandenburg sogar Raubfische angeln, also Hecht und Zander. Umgekehrt ist es auch so.
In der Mehrzahl der europäischen Nachbarstaaten ist der Besitz eines Fischereischeins überhaupt nicht nötig. Zeitlich befristete Lizenzen ohne Prüfung gibt es zum Beispiel in Spanien, Frankreich und Dänemark in Postämtern oder Tabakläden. So gesehen erscheint ein behördlicherseits angeordnetes Gespräch über Friedfische in Sachsen-Anhalt etwas ungewöhnlich. Über die Fragen, wer diese Gespräche wo und wie oft veranstaltet, kann der Geschäftsführer des Landesanglerverbandes, Axel Ritzmann, derzeit auch noch nicht sagen: "Die Einzelheiten müssen alle noch geklärt werden, auch mit den Vereinen vor Ort."
Ein erster Schritt dazu wäre heute möglich. Die Delegierten des Landesanglerverbandes treffen auf Minister Hermann Onko Aeikens in Dessau. Dieser will seine Gesetzesänderung den Petrijüngern vorstellen.
Dazu zählt auch, dass die regulären Fischerprüfungen nicht mehr zentral an einem oder zwei Terminen im Jahr, sondern häufiger angeboten werden können. Die Abgabe für den Fischereischein wird von fünf auf sechs Euro erhöht. Mit den Einnahmen sollen Aufwandsentschädigungen der Fischereiaufseher finanziert werden. Im Land gibt es rund 60000 Fischereischeinbesitzer.