Notruf-Affäre Urteil gegen AfD-Politiker rechtskräftig
Der Magdeburger AfD-Stadtrat Schmidt akzeptiert das Urteil des Amtsgerichts Bernburg. Er wurde wegen eines fingierten Notrufs verurteilt.
Magdeburg l Im Fall eines fingierten Notrufs ist der Magdeburger AfD-Stadtrat Robby Schmidt zurückgerudert. Eigentlich sollte der Fall am 16. Juli vor dem Landgericht Magdeburg neu verhandelt werden. Eine Gerichtssprecherin bestätigte nun, dass der 25-Jährige seine Berufung zurückgezogen habe: „Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Bernburg rechtskräftig.“ Das Amtsgericht hatte Schmidt im März 2019 wegen Notrufmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt.
Der fingierte Notruf steht im Zusammenhang mit einem anderen Fall. Der AfD-Landtagsabgeordnete Matthias Büttner soll die frühere Mitarbeiterin der AfD-Fraktion, Lena K., vergewaltigt haben. Diese zeigte Büttner an. Dessen Vertrauter, Robby Schmidt, rief wenig später die Rettungsleitstelle an und behauptete, Lena K. wolle sich womöglich etwas antun. Der Notarzt bestätigte das nicht. Lena K. sieht in den Anruf den Versuch, sie als psychisch krank darzustellen und ihre Glaubwürdigkeit zu erschüttern.