Verfahren Grünes Band mit Pflugverbot für Bauern
Es startet ein Gesetzesverfahren zum Naturmonument an der einstiger Staatsgrenze.
Magdeburg l Sachsen-Anhalts Koalition will nächste Woche gemeinsam den Gesetzentwurf zum Grünen Band im Landtag einbringen. Darauf haben sich CDU, SPD und Grüne Dienstag verständigt. Möglichst zum 9. November soll das gesamte 343 Kilometer lange Areal an der ehemaligen innerdeutschen Grenze als Nationales Naturmonument unter Schutz gestellt werden.
Das Umweltministerium hat Dienstag (11. Juni) ein Logo für das Naturmonument präsentiert. Ob der Termin gehalten wird, ist allerdings fraglich. Denn: Für Privateigentümer soll es Ausnahmen geben, so dass etwa Bauern weiter Ackerbau betreiben können. Strittig bleibt, ob es dafür Beschränkungen gibt. Das Umweltministerin von Claudia Dalbert (Grüne) teilte auf Nachfrage mit, dass der Einsatz des Ackerpflugs und des Unkrautvertilgers Glyphosat auf allen Flächen verboten sei.
Die CDU betont, dass Bauern frei von jeglichen Einschränkungen wirtschaften dürfen. „Das haben wir im Ausnahme-Paragrafen geregelt“, sagt Agrarpolitiker Bernhard Daldrup. Keiner der 144 Privateigentümer soll sich genötigt fühlen, Eigentum verkaufen zu müssen. Flächentausch oder Verkauf sollen auf freiwilliger Basis ablaufen.
205 Hektar - etwa fünf Prozent der Fläche des Grünen Bands - werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Olaf Feuerborn, Chef des Landesbauernverbands, sagt: „Ein Pflugverbot wär ein erheblicher Eingriff in das Eigentum.“ Davon betroffen wären ausgerechnet Ökobauern, da diese auf Chemie verzichten und dafür öfter den Ackerpflug benutzen, um das Unkraut unterzuackern.
Das Grüne Band umfasst von der Altmark bis zum Harz ein Areal von gut 47 Quadratkilometern. 77 Prozent der Flächen sind bereits streng geschützt. Die anderen folgen bis November. Als juristisch heikel gilt die Formulierung der Ausnahmen. Die CDU hatte darauf bestanden, zunächst die Landtagsjuristen zu befragen und die Gesetzesberatung von Mai auf Juni zu schieben. Die Grünen sahen die Koalition gefährdet.
Dienstag legten die Juristen einen Textvorschlag vor. Im August werden die Betroffenen gehört, erst im Herbst kann der Landtag dass Gesetz beschließen.