Verhandlungsauftakt Magdeburger Kampfsportler schlägt Anwälte
Der vorbestrafte Kampfsportler "Hitman" steht am Mittwoch erneut vor Gericht in Magdeburg. Er soll zwei Rechtsanwälte geschlagen haben.
Magdeburg l Ein bekannter Magdeburger Kampfsportler steht an Mittwoch zum wiederholten Mal vor dem Kadi. Das Schöffengericht am Amtsgericht Magdeburg unter Vorsitz von Martina Köneke muss entscheiden, ob „The German Hitman“ 2017 zwei Rechtsanwälte zusammengeschlagen hat.
Fall 1: Am 9. März 2017 gegen 15.30 Uhr trifft Hendrik O., Experte für „Gemischte Kampfkünste“, eine Sportart, bei der außer Beißen und Spucken fast alles erlaubt ist, an der Tankstelle in der Magdeburger Brenneckstraße auf Rechtsanwalt S.
Der Angeklagte fordert diesen auf, zur nächsten Zapfsäule vorzufahren, weil er selbst tanken wolle. Als der Anwalt das nicht tut, soll der 1,85 Meter große und knapp 93 Kilo schwere MMA-Profi ausgerastet sein. Laut Anklageschrift verpasst O. dem Juristen einen Schlag, so dass dieser kurzzeitig das Bewusstsein verlor und zu Boden ging. Eine Kopfplatzwunde musste später genäht werden.
Ob „The German Hitman“ wusste, dass er einen Rechtsanwalt vor sich hatte und gezielt gegen ihn tätlich wurde, wird möglicherweise der Prozess zeigen.
Fall 2: Bei dieser angeklagten Tat am 19. Juni 2017 ist es allerdings nicht strittig, dass O. wusste, wen er vor sich hatte. Denn Rechtsanwalt D. hatte ihn in einem Strafverfahren verteidigt. Um überhaupt vorgelassen zu werden, soll sich das tätowierte Muskelpaket in der Kanzlei mit falschen Personalien angemeldet haben.
Hintergrund seines „Auftritts“ sei die Kostenrechnung über 2300 Euro gewesen, heißt es. Diese habe er für zu hoch gehalten. Sein Ansinnen soll gewesen sein, dass der Anwalt die Kosten selbst übernimmt.
O. habe Anwalt D. die Rechnung entgegen gestreckt und sinngemäß geäußert, dass der Jurist alles falsch gemacht habe.
Bereits Sekunden später habe sich der völlig überraschte Strafverteidiger nach einem harten Schlag ins Gesicht auf dem Boden wiedergefunden. Er war mit seinem Stuhl umgekippt und gegen die Heizung geprallt.
Nach kurzer Ohnmacht habe D. aufstehen wollen. Doch der Angeklagte soll ihm gedroht habe: „Du bleibst liegen! Du zahlst alles, damit das klar ist!“ Um seine Forderung zu unterstreichen, habe er dem Anwalt ein zweites Mal ins Gesicht geschlagen.
Das Ergebnis der Gewaltattacke: Gehirnerschütterung, Prellungen, Platzwunden am Kopf und am Körper. Das Opfer musste im Uniklinikum versorgt werden. Ein medizinisches Gutachten spricht von „Lebensgefahr“, die bestanden habe.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft Hendrik O. vorsätzliche Köperverletzung beziehungsweise gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung vor. Das Amtsgericht Magdeburg erließ Haftbefehl, der wurde allerdings gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Sollte der Angeklagte wegen der Verbrechen vom Schöffengericht schuldig gesprochen werden, droht ihm eine empfindliche Gesamtfreiheitsstrafe. Denn O., der sich im Internet gern als martialischer Kampfsportler präsentiert, stand zum Zeitpunkt beider Taten unter Bewährung.
Im März 2017 war er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr – drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden. Sein Vorstrafenregister listet mindestens fünf Verurteilungen auf – darunter zweimal Körperverletzung.
Doch nicht nur durch körperliche Gewalt hat der Mann, der seinen Kampfnamen nach einem Internetspiel-Auftragskiller gewählt hat, auf sich aufmerksam gemacht. Auch im Zusammenhang mit Drohungen gegen den damaligen Landtagsabgeordneten Sören Herbst (Grüne) tat er sich auf seiner eigenen Facebook-Seite hervor.
Er postete: „Wenn, dann hast du ne Dauerkarte im Krankenhaus, mein Schatz, und auch da komme ich dich oft besuchen“. Und: „Ich glaube, dass es wohl bald krachen wird. Die deutsche Rasse ist Mensch 2. Klasse in Deutschland geworden. Ausländer haben nun mehr Rechte.“