Sachsen-Anhalts Wohnungsunternehmen setzen aber auf außergerichtliche Lösungen Vermieter begrüßen Raucher-Urteil
Magdeburg l Rauchen in der eigenen Wohnung ist erlaubt. Mieter müssen aber auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen, urteilt das Amtsgericht Düsseldorf - und erntet Zustimmung bei Sachsen-Anhalts Wohnungsunternehmen.
Belästigt ein Mieter seine Nachbarn mit Zigarettenrauch, darf ihm sein Vermieter die Wohnung fristlos kündigen. So hat es das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Im Streitfall ging es dabei um einen Mieter, der seine Wohnung nur über den Hausflur belüftete und seine Nachbarn so gegen sich aufbrachte. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sorgt es bei der Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt für Aufsehen und überwiegende Zustimmung.
Als "Signal" wertet Ronald Meißner vom Verband der Wohnungsgenossenschaften (VdWg) die Entscheidung. "Ich halte es für vernünftig, dass die Rauchbelästigung in der Wohnung bleiben muss", sagt Meißner. Bei den Wohnungsunternehmen hierzulande gebe es öfters Beschwerden über starke Raucher. Den Mietern aber gleich zu kündigen, hält der Verbandsdirektor jedoch für überzogen.
Auch Daniel Jircik, Geschäftsführer der Stendaler Wohnungsbaugesellschaft, begrüßt die Gerichtsentscheidung. "Es ist aber schwer zu sagen, wann tatsächlich eine Belästigung vorliegt", so Jircik. Beschwerden gebe es allerdings öfters. Zu Streit unter Nachbarn komme es dabei nicht nur, wenn auf dem Balkon oder am Fenster geraucht wird. "In manchen Gebäuden zieht der Rauch auch durch Luftschächte in andere Wohnungen", erklärt Jircik. "Einmal ist der Rauch auch durch die Steckdose gekommen."
Seine Gesellschaft scheue allerdings vor rechtlichen Auseinandersetzungen zurück. "Am Ende möchten wir ja jedem Mieter ein Zuhause bieten", betont der Geschäftsführer. In einem Fall hätte er einer Mieterin eine andere Wohnung vermittelt. Jircik ärgert es aber, dass seine Gesellschaft manchmal auch für Schäden an der Wohnung aufkommen muss. Nicht jeder Mieter zahle, wenn er eine Wohnung mit gelben Türen und Wänden hinterlässt.
Nicole Heinrichs, Abteilungsleiterin bei der Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben, rechnet nach dem jüngsten Urteil mit neuen Beschwerden gegen rauchende Mieter. Statt einer Klage bevorzugt aber auch ihre Gesellschaft Gespräche. "Wir bitten rauchende Mieter dann darum, auf ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen", so Heinrichs. Geruchsbelästigungen gebe es auch nicht nur durch Zigarettenrauch: "Mieter klagen auch über Nachbarn mit besonderen Esskulturen."
Schlimme Schäden durch Zigarettenrauch an Wohnungen selbst seien auch eher die Ausnahme. "Es gibt häufiger Fälle von unsauberen Wohnungen", sagt Heinrichs, da müsse der Mieter dann die Reinigung zahlen.
Torsten Prusseit von der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg begrüßt das Düsseldorfer Urteil in dem Einzelfall. "Der Mann hätte seine Wohnung ja auch durch die Fenster entlüften können." Generell setzt Prusseit allerdings auf den "gesunden Menschenverstand". Exteme Raucher gebe es nicht viele. "Wenn nötig, suchen wir das Gespräch", so Prusseit.
Kritik am Düsseldorfer Urteil äußert hingegen Ellen Schultz vom Deutschen Mieterbund Sachsen-Anhalt (DMB). "Das Urteil birgt die Gefahr, dass Vermieter nun denken, sie könnten ihren rauchenden Mietern einfach kündigen", moniert die Rechtsanwältin. Sie betont, dass Mieter aber nach wie vor das Recht hätten, in ihrer Wohnung zu rauchen. Schultz weist außerdem darauf hin, dass es viele Klagen gegen Raucher gebe, die Gerichte aber immer wieder anders entscheiden würden.