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Anordnung sorgt bei Eltern für Ärger Viele Brücken-Freitage, aber die Schulen dürfen keine Ferientage einrichten

Von Oliver Schlicht 20.09.2013, 03:12

Magdeburg. Die öffentlichen Schulen im Land dürfen nach Vorgaben des Kultusministeriums in diesem Schuljahr keine frei beweglichen Ferientage vergeben. Dies sorgt bei vielen Eltern für Unmut, berichten Sekretariate in Schulen auf Nachfrage. Denn Kurzurlaube sind für Familien so kaum möglich.

Dafür hätte es in diesem Schuljahr genügend Gelegenheiten gegeben. Der Zufall will, dass gleich drei Feiertage in Sachsen-Anhalt in den nächsten Monaten auf einen Donnerstag fallen - der 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), der 31. Oktober (Reformationstag) und der 1. Mai (Tag der Arbeit). Die Schulen hätten mit der Verlegung von Ferientagen auf Freitage den Familien viertägige Kurzferien bescheren können. Doch in Sachsen-Anhalt müssen die Schulkinder nun an allen drei Feiertags-Folgefreitagen für einen Tag die Schule besuchen.

"Wir entscheiden das nicht selbständig", erklärt Peter Aschmann, stellvertretender Schulleiter der Johannes-Gutenberg-Gesamtschule in Wolmirstedt. Frei bewegliche Ferientage könnten die Schulen nur vergeben, wenn sie das Kultusministerium einräumt. Aschmann: "Und für die Schuljahre 2012/13 und 2013/14 sieht die Ferienordnung des Landes solche Ferientage nicht vor."

Und das hat offenbar mit einer Fehlplanung zu tun, die bereits auf das Jahr 2008 zurückgeht. Die damals festgelegte Ferienordnung reichte bis in das Schuljahr 2016/17 und sah für das laufende und vergangene Schuljahr durchaus frei bewegliche Ferientage vor. Doch 2011 wurde die Ferienordnung noch einmal geändert, wie das Kultusministerium auf Nachfrage informierte.

Anlass war unter anderem die zeitliche Nähe zwischen Himmelfahrt und den Pfingstferien im Frühjahr 2013. "Da hätten sich wenige Schultage Zwischenraum ergeben. In der Neuordnung hat man die Pfingstferien so verlängert, dass Himmelfahrt und Pfingsten schulfrei ineinander übergehen", so eine Sprecherin.

Weil aber insgesamt im Jahr nur 75 Ferientage (einschließlich der Sonnabende) zur Verfügung stehen, fielen unter anderem die frei beweglichen Ferientage für die Schuljahre 2012/13 und 2013/14 dieser Umplanung zum Opfer. Denn offenbar hatte das Kultusministerium 2008 bei ihrer ursprünglichen Planung das "Pfingstproblem" 2013 schlichtweg übersehen.

Das Land plane derzeit aber nicht, die beweglichen Ferientage generell abzuschaffen, heißt es. Sowohl 2014/15 als auch 2016/17 sieht die Ferienordnung jeweils einen frei beweglichen Ferientag vor.

Die Bundesländer gehen da durchaus unterschiedliche Wege. Als Argumente gegen frei bewegliche Ferientage wird angeführt: Eltern mit mehreren Kindern an unterschiedlichen Schulen und auch der Schulbusverkehr hätten einen höheren Planungsaufwand bei nicht einheitlichen Ferien.

Schulen in freier Trägerschaft legen übrigens darauf Wert, dass sie von den Vorgaben des Kultusministeriums zu frei beweglichen Ferientagen ausgenommen sind. Dort bestehe in dieser Frage eine Organisationshoheit. So gibt es am Magdeburger Norbertusgymnasium im laufenden Schuljahr keinen, am Magdeburger Ökumenischen Domgymnasium dagegen einen frei beweglichen Ferientag.

Mit der Planung von Kurzurlauben sollten Eltern allerdings auch am Ökumenischen Domgymnasium vorsichtig sein. Die Schule hat keinen Brücken-Feiertag als Ferientag eingerichtet, sondern den 29. November - zur Vorbereitung auf die Adventszeit, heißt es. Immerhin: Der 29. November ist ein Freitag.