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Wahlfälschung 2,5 Jahre Haft für Gebhardt

Urteil im Stendaler Wahlfälschungsprozess: Ex-CDU-Stadtrat Holger Gebhardt muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

15.03.2017, 13:34

Stendal l Um kurz nach 14.30 Uhr verkündete die Vorsitzende Richterin Simone Henze von Staden am Mittwoch das Urteil: zweieinhalb Jahre Haftstrafe ohne Bewährung In ihren Plädoyer hatten am Vormittag Staatsanwältin Annekathrin Kelm eine dreijährige Jahre Haftstrafe gefordert, während Gebhardts Verteidiger Uwe Kühne Für ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung plädiert hatte.

Unstrittig war die Tat selbst: Der 43-Jährige hatte selbst zu Beginn eingeräumt, im großen Stil für die Kommunalwahl im Mai 2014 bis zu 1000 Stimmen gefälscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Urkunden- und Wahlfälschung in 299 Fällen angeklagt. 
Staatsanwältin Kelm betonte, Gebhardt habe mit den gezielten und massiven Fälschungen „zweifellos einen großen Schaden für die Demokratie angerichtet“. Dabei habe Gebhardt „aus ganz eigennützigen Motiven“ gehandelt.

Die Staatsanwältin sieht es auch als erwiesen an, dass Holger Gebhardt nicht nur gefälscht, sondern auch gedroht, Druck ausgeübt, zur Falschaussage angestiftet und in einem Fall auch Geld gezahlt habe.

Eine Wahlfälschung überhaupt und dann in dieser Dimension habe sie in ihrer 20-jährigen beruflichen Laufbahn nicht erlebt und auch nicht für möglich gehalten, hatte Kelm gleich zum Auftakt erklärt. Sie erinnerte am Ende ihres Plädoyers an ihre ersten 20 Lebensjahre in der DDR, wo sie keine demokratische Wahlrechte besessen habe. Daher müsse dieses Urteil auch „ein deutliches Zeichen setzen".  

Verteidiger Uwe Kühne betonte, Gebhardt habe die Wahl- und Urkundenfälschung gleich zum Auftakt eingeräumt und damit einen langwierigen Prozess vermieden. Er habe jedoch auf Helfer und andere Zeugen „weder Druck ausgeübt noch Vergünstigungen gewährt“. Der Angeklagte stehe seit mehr als zwei Jahren im Fokus der Öffentlichkeit. Er und seine Lebensgefährtin, die er im August heiraten wolle, haben ihre Arbeit verloren, fügte Kühne in seiner Argumentation für eine mildere Strafe an.

Kühne wies auch darauf hin, dass Gebhardt „etwa 30 bis 35 Wahlunterlagen“, die im Büro des CDU-Kreisverbandes gelegen haben sollen, nicht selbst ausgefüllt, sondern allein die Unterschrift gefälscht habe. „Dass er der Alleintäter war, kann ich nicht glauben.“ Punkte wie diese müsse wohl ein Untersuchungsausschuss klären. In dem Strafverfahren sei sein Mandant „nicht verpflichtet, jemand anderes ans Messer zu liefern“, erklärte der Anwalt Gebhardts Schweigen im Punkt des mutmaßlichen zweiten Mittäters: „Er möchte dort wohnen bleiben, und da muss man überlegen, was man sagt und was nicht.“

Holger Gebhardt selbst brauchte für seine letzten Worte nur einen Satz: "Ich habe den Ausführungen meines Verteidigers nichts mehr hinzuzufügen."