Wie mache ich einen Stromanbieterwechsel richtig? Wo lauern beim Wechsel Gefahren? Nimmt mich mein alter Anbieter noch, wenn ich zurückkehren möchte?
Zunächst zum Wechselzeitpunkt: Vor dem Stromanbieterwechsel ist ein Blick in den Vertrag ein Muss. Die Mindestlaufzeiten schwanken zwischen drei Monaten bis zu einem Jahr und mehr. In jedem Fall besteht ein sechswöchiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Strompreise anhebt. Manche Anbieter garantieren den Strompreis über einen bestimmten Zeitraum stabil zu halten. Kurzfristig zum Monatsende können nur Kunden wechseln, die Strom im gesetzlichen Grundversorgungstarif ihres lokalen Versorgers beziehen. Für Sonderkunden, die auf Grundlage spezieller Tarife ihres Energielieferanten beliefert werden, gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Nehmen Sie zunächst Kontakt zu dem von Ihnen gewählten Stromanbieter auf. Dieser schickt Ihnen die erforderlichen Vertragsunterlagen zu. Für den Vertragsabschluss und den Wechsel zum neuen Stromanbieter müssen der Name des bisherigen Stromanbieters, die eigene Zählernummer und die Kundennummer beim alten Anbieter angegeben werden. Häufig muss auch der Stromverbrauch des Vorjahres angegeben werden, den die letzte Stromrechnung ausweist. Vertrag und Wechselunterlagen enthalten viel Kleingedrucktes, zum Beispie eine (Mindest-)Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und mögliche Vorauszahlungen.
Mit dem Vertrag beim neuen Stromanbieter unterzeichnen Sie in der Regel eine Vollmacht, die den neuen Anbieter ermächtigt, in Ihrem Namen bei Ihrem alten Versorger zu kündigen. Dies sollte er selbstverständlich erst dann tun, wenn sichergestellt ist, dass er Sie auch tatsächlich beliefern kann. Achtung: Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen und zu einem neuen Stromanbieter wechseln wollen, ist auf folgendes zu achten: Wenn jemand in eine Wohnung einzieht und Strom entnimmt, kommt automatisch ein Vertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber/Stromversorger zustande. Dabei gilt der Standardtarif, der sogenannte "Allgemeine Tarif". Der Allgemeine Tarif hat eine Mindestbindung von einem Jahr. Der Wechsel zu dem neuen Stromanbieter muss also vor dem Einzug und vor der Entnahme von Strom endgültig geregelt sein. Ansonsten muss man mindestens einem Jahr warten.
Sollte der Stromanbieter von einer Insolvenz betroffen sein, muss der lokale Stromanbieter die betroffenen Haushalte weiter beliefern, jedoch zum eigenen Grundpreis. In den meisten Fällen erhalten Stromkunden sofort Informationen über die möglichen Tarife des lokalen Stromanbieter.