Nach Beziehungsstreit mit Freundin erstattet Polizei Anzeige von Amts wegen Wieder Ermittlungen gegen Boxweltmeister Stieglitz
Magdeburg. Die Polizei ermittelt gegen den amtierenden Boxweltmeister Robert Stieglitz von Amts wegen nach einer Körperverletzung gegen seine Freundin Tatjana Genrich. Polizeisprecherin Beatrix Mertens bestätigte dies am Dienstag. Es betreffe einen Polizeieinsatz im Haus des amtierenden Boxweltmeisters am 25. November dieses Jahres im Biederitzer Ortsteil Heyrothsberge (Jerichower Land).
Seine Freundin, die ehemalige Miss Sachsen-Anhalt Tatjana Genrich, hatte die Rettungsleitstelle gegen 23.15 Uhr über Notruf alarmiert. Sie meldete von ihrem Freund verletzt worden zu sein. Die Leitstelle setzte daraufhin einen Rettungswagen ein und informierte wegen des Verdachts einer Straftat die Polizei.
Während die 20-Jährige im Wagen untersucht wurde, sagte sie den anwesenden Polizisten, dass nach einem Beziehungsstreit Stieglitz ihr in die Haare gefasst und sie mit dem Kopf auf die Fliesen gestoßen habe. Anzeige wollte sie aber keine erstatten. Da es sich bei Körperverletzung um ein Offizialdelikt handelt, nahmen die Beamten eine Anzeige auf. Solche Straftaten werden von Amts wegen ohne Rücksicht auf den Willen des Opfers staatlich verfolgt. Äußere Verletzungen stellten die Ärzte aber keine fest. Da die junge Frau über Kopfschmerzen klagte, nahmen die Rettungssanitäter Tatjana Genrich mit ins Krankenhaus, wo sie weitergehend untersucht wurde.
Der Volksstimme sagte die 20-Jährige, dass sie sich zu dem Vorfall nicht äußern wolle. Stieglitz war nicht zu erreichen. Beide haben sich offenbar aber wieder vertragen, denn zur Wahl der Miss Intercontinental am Sonnabend im Maritim-Hotel gaben sie sich wieder vertraut. Wie aus dem Umfeld zu erfahren war, bemüht sich das Paar, den Vorfall aus der Welt zu schaffen.
Bereits im Oktober 2012 hatte die Polizei gegen Stieglitz wegen gefährlicher Körperverletzung nach einem Streit mit seinem Ex-Schwiegervater ermittelt. Der war dabei schwer verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft stellte im Juni 2013 die Ermittlungen ein, weil sie Notwehr erkannte.