Mord Zwei Fälle, die die DDR bewegten
Gerade im strafmündigen Alter, töteten zwei 15-Jährige auf dem heutigen Gebiet Sachsen-Anhalts.
Magdeburg l Auch zu DDR-Zeiten gab es einige wenige Fälle, bei denen Kinder gemordet haben. So 1964 in einem Wald bei Ziegelsdorf (Jerichower Land) und 1972 in Magdeburg-Stadtfeld.
Willi Fock* will am 25. Juni 1964 Elternbesuche machen. Er hat seine „9.“ der Oberschule Theeßen vorgewarnt, dass er am Nachmittag oder Abend bei ihnen aufschlagen wird.
Gegen 17.45 Uhr ist der 39 Jahre alte Lehrer nach Ziegelsdorf unterwegs. Dort wohnt Familie Sötter*. Wolfgang geht in die Klasse Focks. Und der Junge hat an diesem Tag ein ungutes Gefühl. Denn sein Lehrer hat ihm angekündigt, dass er mit den Eltern über seine Schulbummelei und die gefälschten Unterschriften unter den Entschuldigungszetteln sprechen will. Wolfgang sieht seine Felle wegschwimmen: Wenn das rauskommt, wird es Essig mit dem neuen Moped, geht ihm durch den Kopf.
Sein erster Gedanke ist: Ich lege ein Nagelbrett über den schmalen Waldweg, den Fock mit seinem Motorrad entlang fährt. Wenn die Reifen der EMW platzen, muss er zurück.
Doch verwirft er diesen Gedanken. Er will nun mit dem Klassenlehrer sprechen und ihm ausreden, von den Zetteln zu erzählen. Um seine Bitte zu „unterstreichen“, steckt er einen spitzen Vierkantdorn ein und fährt Fock entgegen.
Am Waldrand trifft er auf den Pädagogen und fährt neben ihm her. Doch die Bitte des Jungen perlt an Fock ab. Er bleibt hart und schüttelt nur den Kopf: „Ich werde das alles mit deinen Eltern besprechen. Dir fehlt mal eine Abreibung.“ Wolfgang lässt sich mit dem Fahrrad etwas zurückfallen, zieht den Dorn aus der Hosentasche und sticht von hinten gegen die linke Oberkörperseite des Mannes.
Der Schwerverletzte stürzt und der 15-Jährige sticht weiter auf ihn ein. Insgesamt 24-Mal. Außerdem schlägt er Fock mit einem Stein gegen den Kopf.
Am nächsten Tag wird die Leiche des Lehrers gefunden und wenige Stunden später der Schüler festgenommen. Der III. Strafsenat des Bezirksgerichts Magdeburg entscheidet am 16. Oktober 1964, Sötter „zum Schutze der öffentlichen Sicherheit“ in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen.
Drei Jahre später wird die Unterbringung aufgehoben und der 18-Jährige entlassen. Es wird verfügt, dass er eine Lehre aufnimmt und die psychologisch-psychiatrische sowie pädagogische Betreuung fortgesetzt werden.
Ende des Jahres 1972 erschüttert ein brutaler Mord Magdeburg. Der Fall sorgt für so viel Unruhe in der Bezirksstadt, dass die Lokalredaktion der Volksstimme mit Foto des Opfers den Mörder der acht Jahre alten Martina Eltner* sucht.
Das Kind wird in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember unweit des Schrote-Ufers, direkt an einer Gartenanlage unweit der Pestalozzistraße, tot aufgefunden. Es wurde erwürgt.
Zuerst wird ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eröffnet. Doch schon bald gerät der 15 Jahre alte Bruder des Mädchens in Verdacht. Als er verhört wird, räumt er ein: „Ich habe meine Schwester sozusagen umgebracht ...“
Frank schildert, wie er mit Martina am 30. November 1972 gegen 18.30 Uhr Richtung Schrote gelaufen ist. Er sei „sexuell erregt“ gewesen und habe seine Schwester „unsittlich berühren“ wollen. Als er den Reißverschluss ihrer Steghose öffnen wollte, habe sie gesagt, dass sie das den Eltern erzählen werde.
„Ich habe ihr mit beiden Händen um den Hals gegriffen und zugedrückt“, gibt der junge Täter zu. Frank Eltner* wird am 25. Januar 1973 vom III. Strafsenat des Bezirksgerichts Magdeburg wegen Mordes in Tateinheit mit sexuellen Handlungen und versuchtem sexuellen Missbrauch zu zwölf Jahren Haft verurteilt. 1981 wird seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, weil er „Reue gezeigt“ hat und der Leiter der Haftanstalt Brandenburg eine positive Zukunftsprognose sieht.
Am 6. Juni 1983 kommt Eltner allerdings erneut hinter Gitter. Zur Verurteilung wegen Körperverletzung kommt noch der Bewährungswiderruf hinzu. Haftentlassung am 26. Oktober 1988.
Im Februar 1990 rückt er wieder ein. Diesmal ist es Körperverletzung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes, für die er bestraft wird.
Nach seiner Haftentlassung wird er vom Landgericht Köln wegen versuchten Mordes verurteilt. Ein Gutachter empfiehlt Sicherungsverwahrung. Was hatte Richterin Busse bereits 1973 gesagt: „Auffällig sind seine starken sexuellen Bedürfnisse und der mangelnde Wille, sich bei durchschnittlicher Steuerungsfähigkeit gesellschaftsmäßig zu verhalten.“
(*Namen geändert)