Gesundheit Zwei Wochen Maskenpflicht in Schulen nach den Herbstferien
Schwerin - Nach den Herbstferien gilt in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen für zwei Wochen die Maskenpflicht. „Diese Regelung, die zuletzt nach den Sommerferien umgesetzt wurde, dient ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach längerer unterrichtsfreier Zeit“, hieß es aus dem Bildungsministerium. Die Regelung sei jedoch bereits bekannt und Teil der aktuellen Schul-Corona-Verordnung.
Weiter hieß es, dies gelte unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus). Ansonsten gelte die Maskenpflicht in der Schule und auf schulischen Anlagen erst ab Stufe 2 (gelb) der Corona-Ampel MV.
Daneben müssen den Angaben zufolge Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler - wie schon nach den vergangenen Ferien - eine unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten vorlegen. Die Erklärung müsse in der Schule abgegeben oder in digitaler Form übermittelt werden, hieß es. Ihre Rückgabe werde in der digitalen Form im Klassenbuch vermerkt. Personenbezogene Daten werden dabei einem Sprecher zufolge nicht gespeichert.