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Staatsanwalt Zweimal mit Justitia verheiratet

Hendrik Weber aus Halle jagte Täter in der DDR und ist heute als Staatsanwalt Verbrechern im vereinten Deutschland auf der Spur.

26.09.2019, 23:01

Halle l Als sich in Berlin die Schlagbäume hoben, saß Staatsanwalt Hendrik Weber im Saal der Strafkammer des Kreisgerichts in Halle und vertrat für die Bezirksstaatsanwaltschaft die Anklage im Falle eines Autohändlers im Kreis Querfurt. Dieser musste sich wegen Autoschiebereien in großem Stile verantworten. „Ich hatte den Mann, der sich vor dem Hintergrund der DDR-Mangelwirtschaft in puncto Autos eine goldene Nase verdient hatte, wegen Verletzung der Preisbestimmungen und Betrugs angeklagt“, sagt Weber. Aufgeflogen sei der Fall, weil der „Geschäftsmann“ einen Audi 80, den sich der bekannte Kammersänger Peter Schreier von seinen West-Tantiemen gekauft hatte, verscherbelte. „Nachdem Schreier das Fahrzeug nach Jahren offiziell verkauft hatte, lief es noch zehn Jahre als Taxi. Dann hatte es der Querfurter aufgekauft und für weit überhöhte 40.000 DDR-Mark weiterverkauft“, erinnert sich Weber.

Eine Wende-Geschichte am Rande: „Der Autoschieber wurde vom Anwalt Wolfgang Schnur vertreten. Der Mitbegründer der Partei Demokratischer Aufbruch rannte in den Prozess-Pausen zum Markt, um dort Wahlkampf zu machen.“

Als die Mauer fiel, habe er sich noch keine großen Gedanken darüber gemacht, wie es beruflich mit ihm weitergehen wird, so Weber. „Das hat sich allerdings Anfang 1990 geändert, als alle, die mal Marx studiert hatten, um ihre Jobs zittern mussten.“ Es sei zu befürchten gewesen, dass die gesamte Justiz entlassen würde.

Von wo der politische Wind Ende der 1980er Jahre einmal wehen wird, daran hatte der Aschersleber EOS-Schüler Mitte der 1970er Jahre noch keinen Gedanken verschwendet. „Ich wollte eigentlich Tierarzt werden“, erzählt Weber. „Doch eines Tages kam der Kreisstaatsanwalt an unsere Schule und warb fürs Jura-Studium. Was der Mann erzählte, hörte sich spannend an, und ich war einer von sechs Schülern der Elften, die sich beworben haben.“

Besonders die „Bandbreite“ der Aufgaben habe ihn gereizt: Die enge Zusammenarbeit mit der Polizei. Und er findet gleich den Bogen zum Heute: „Es hat weniger Verfahren gegeben und Staatsanwälte konnten damals früher eingreifen.“

Weber wird nach dem Abi und drei Jahren NVA 1980 zum Studium nach Jena delegiert. Dort befand sich die juristische Kaderschmiede der DDR für alle Staatsanwälte, den Zoll und die Staatssicherheit.

Das Studium absolviert er mit Bravour. Doch dann kommt die Ernüchterung: Anstatt ins heimische Aschersleben wird er nach Merseburg „umgelenkt“. Ein Dreivierteljahr dauert seine Assistentenzeit, dann wird er Spezialermittler für Eigentumsdelikte. Auf seinem Tisch landen mit der Zeit mehrere Großverfahren, zum Beispiel in Leuna, wo für zigtausende von Mark teurer Edelstahl verschwunden war.

1988 kam er zur Abteilung 2 – Eigentumsdelikte – am Bezirksgericht Halle. Da klagte er unter anderem einen Toilettenpächter an, der sieben Millionen Mark durch verbrecherische Geschäfte abgefasst hatte. Nach der Grenzöffnung begann die große Unruhephase, erinnert sich Weber – die Überprüfungen der Justiz. „Die gesamte Militärstaatsanwaltschaft im Bezirk Halle wurde aufgelöst. Im Bezirk Magdeburg hingegen nicht.“

Staatsanwälte, die in der DDR maßgeblich an politischen Verfahren beteiligt waren, mussten gehen oder gingen von alleine. Auch die Kreisstaatsanwälte. „Die große Zeit der Neueröffnungen von Kanzleien brach an“, sagt Weber. „Viele Ex-Staatsanwälte erkundigten sich, ob sie eine Zulassung bekommen. Wenn das positiv entschieden wurde – und das war in den meisten Fällen so –, wurden sie Rechtsanwälte.“

Weber wurde in die Standesvertretung bei den Überprüfungen gewählt. Es habe sehr viele Härtefälle gegeben, weiß er. An einige könne er sich besonders erinnern. Da habe es Kollegen gegeben, die innerhalb einer Stunde ihren Schreibtisch ausräumen mussten. „Einer hat gesagt: Das schaffe ich nicht. Ich muss doch noch eine Anklage fertigmachen.“ Auf das Unverständnis der Kollegen: Du wirst rausgeschmissen und willst noch deine Akte abschließen? hätten sie nur mit den Schultern gezuckt.

Es sei eine wilde Zeit gewesen, sagt der Staatsanwalt. „Es gab genug zu tun für die Justiz. Nach der Währungsunion am 1. Juli 1990 kamen die ersten Kontoeröffnungsbetrüger aus der Bundesrepublik in die DDR Da wurde versucht auf verbrecherische Art und Weise Geld zu verdienen. Es ging um große Summen. Wurde so ein Betrüger geschnappt, dann kam er in Untersuchungshaft. Denn noch galt ja DDR-Recht und das sah ab einem Schaden von 10.000 Mark U-Haft vor.“ Da das bundesdeutsche Recht diese recht niedrige Grenze nicht kannte, waren die Täter sehr überrascht, dass sie bis zum Prozess in den Knast wanderten.

Weber erinnert sich auch an die Flut von Korruptions- und Amtsmissbrauchs-Anzeigen, die er nach dem Mauerfall bearbeiten musste. Darunter auch absurde Dinge, wo sich Nachbarn anzeigten, weil sie noch ein Hühnchen miteinander zu rupfen hatten. „Da ging es zum Beispiel darum, dass jemand zwei Garagen hatte. Und nicht anders als heute: Wir mussten der Sache nachgehen. Auch wenn der Vorwurf noch so abstrus war.“

Auch der DDR-Maler und Grafiker Werner Tübke wurde nach einer Anzeige von Weber vorgeladen. „Der Vorwurf lautete, dass das Kulturministerium dem Künstler während seiner Arbeit am Bauernkriegspanorama in Bad Frankenhausen ein Haus zur Verfügung gestellt hat.“ Weber befragte in diesem Zusammenhang unter anderem Kulturminister Hans-Joachim Hoffmann.

Ein anders gelagerter Fall waren die Amtsmissbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Chef der Volkspolizei im Bezirk Halle, Generalmajor Hubert Schröter. „Er hatte sich ein personenbezogenes Zimmer im Polizeipräsidium mit Kamin und teuren Hölzern ausstatten lassen.“

Außerdem habe er für den 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung, Hans-Joachim Böhme, anlässlich einer Entenjagd mehrere Wasserschutzboote zur Verfügung gestellt. „Das war zwar grundsätzlich möglich, allerdings gab es eine Preisliste, was dafür zu entrichten war. Doch im Falle des Bezirksparteichefs habe man großzügig darüber hinweggesehen. Gegen Schröter habe er im Dezember 1989 Haftbefehl erlassen. Die Sechsmonatsfrist, nachdem die Hauptverhandlung spätestens nach einem halben Jahr begonnen haben muss, wie es das bundesdeutsche Recht vorsieht, habe es noch nicht gegeben. „Und da sich das Bezirksgericht mit Blick auf die rechtliche Umgestaltung nicht gerade überschlug, blieb der Fall liegen, der General in Haft. Am 2. Oktober 1990 habe ich Schröter dann aus der U-Haft entlassen. Einen Tag später wäre das sowieso passiert.“

Die Kollegen, die in der Übergangszeit zur Unterstützung aus den alten Ländern kamen, könne man nicht über einen Kamm scheren, sagt er. „Einige waren wirklich gekommen, um zu helfen, wir hatten ein herzliches Verhältnis und man konnte vieles von ihnen lernen. Andere hingegen legten eine gewisse Besatzermentalität an den Tag.“ Für sie waren gelernte DDR-Juristen so überflüssig wie ein Kropf.

Weber bildete sich weiter: „learning by doing in Lüneburg und Uelzen“, sagt er. „Mich mit dem bundesdeutschen Recht vertraut zu machen, fiel mir nicht schwer. Letztlich fußten doch beide Strafgesetzbücher mit der einen oder anderen Abwandlung auf dem preußischen Recht.“ Außerdem belegte er wie viele seiner Kollegen an der Uni Halle einen Kursus zum Thema „Recht der BRD“.

Am meisten bedauert der Staatsanwalt, dass der sogenannte Rückfallparagrah nach bundesdeutschem Recht weggefallen ist. „Wer zu DDR-Zeiten erneut straffällig wurde, bekam automatisch einen Zuschlag. Und heute: Bewährung, Bewährung, noch mal Bewährung ...“

Und auch der sogenannte Richtervorbehalt, also die Vorschrift, dass bei bestimmten Situationen immer erst ein Richter abnicken muss und der Staatsanwalt nicht eigenverantwortlich entscheiden darf, beschleunige in manchen Fällen Verfahren nicht.

Weber erinnert sich auch nur ungern an die Begnadigungswelle von „Lebenslänglichen“ anlässlich des 38. Jahrestages der DDR 1987. „Viele Strafen wurden auf 15 Jahre herabgesetzt.“ Dann zeigt er auf seinen Karteikartenkasten: „Manchen Begnadigten hatte ich später wieder hier sitzen.“

Auch zur Wiedervereinigung habe es eine Amnestie gegeben. „Aber davon waren die zu lebenslanger Haft Verurteilten ausgeschlossen.“

Mehr Geschichten zu 30. Jahre Wiedervereinigung gibt es in unserem Dossier.