Fußball Betrugsprozess: Freispruch für Blatter und Platini
Auch in zweiter Instanz erklärt ein Schweizer Gericht eine Millionenzahlung von Joseph Blatter an Michel Platini mit FIFA-Geldern für rechtens. Die Ex-Funktionäre sollen entschädigt werden.

Muttenz - Joseph Blatter lachte befreit und schmiedete Reisepläne, Michel Platini schaltete dagegen in den Angriffsmodus. Nach ihrem erneuten Freispruch im Betrugsprozess um eine Millionenzahlung aus der FIFA-Kasse gaben sich die einst mächtigsten Männer des Weltfußballs ganz unterschiedlich.
„Ich kann aufatmen“, sagte der frühere FIFA-Präsident Blatter. „Ich habe ja noch ein paar Jahre zu leben, jetzt wird es ruhiger.“ Der 89-Jährige habe Lust, im kommenden Jahr zur Männer-WM in den USA, Kanada und Mexiko zu reisen, wie er sagte - aber nur, wenn er eingeladen werde.
Entschädigung für Blatter und Platini
Sein einstiger Zögling, der frühere Chef des europäischen Verbands UEFA, zeigte nach der Verhandlung vor dem Berufungsgericht in Muttenz bei Basel eine ganz andere Reaktion. „Heute ist meine Ehre wieder hergestellt worden“, sagte Platini - und schloss rechtliche Schritte gegen die FIFA nicht aus.
Dem Duo war Betrug und Veruntreuung vorgeworfen worden. Es geht um eine Zahlung von zwei Millionen Franken (heute 2,1 Millionen Euro), die Blatter für Platini aus der FIFA-Kasse genehmigt hatte. Die beiden Ex-Funktionäre waren schon 2022 in erster Instanz freigesprochen worden. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte erneut Berufung einlegen.
Der Richter sprach sowohl Blatter als auch Platini eine Entschädigung von je mehr als 100.000 Franken zu. Die von einem Konto Platinis eingezogenen Vermögenswerte müssten herausgegeben werden.
Aufatmen bei Blatter
Blatter nahm das Urteil mit stoischem Gesicht auf und zeigte erst am Ende im Gerichtssaal Gefühlsregungen: Nachdem der Richter die Verhandlung beendet und allseits einen schönen Tag gewünscht hatte, lachte er - und seine Tochter Corinne schloss ihn mit Tränen in den Augen in die Arme.
Platini schloss dagegen eine Klage gegen die FIFA nicht aus. Sie hatte den heute 69-Jährigen nach Beginn der Ermittlungen 2015 suspendiert und damit seine Kandidatur für den Chefposten verhindert. Er werde sich Zeit lassen, um darüber zu entscheiden, sagte der einstige Weltklasse-Fußballer und französische Nationaltrainer. Statt Platini wurde Gianni Infantino FIFA-Präsident und ist es bis heute.
Mündlicher Vertrag plausibel
Laut Blatter und Platini hatten die beiden einen mündlichen Vertrag über die Bezahlung von Honorardiensten. Bei der Zahlung habe es sich um die legitime Nachzahlung gehandelt, auch wenn die Beraterdienste schon zehn Jahre zurücklagen.
„Das mag unvorsichtig oder riskant gewesen sein, rechtlich kann jedoch ein Vertrag auf die behauptete Weise geschlossen und abgewickelt werden“, sagte Richter Roland Hofmann. Die Argumente der Staatsanwaltschaft, der vermeintliche Vertrag sei nur vorgeschoben gewesen, um Platini zwei Millionen Franken zuzuschanzen, ließ er nicht gelten. „Im Ergebnis sind die Freisprüche der Vorinstanz nach der Regel in dubio pro reo zu bestätigen“ - im Zweifel für den Angeklagten.
Brisanter Zeitungsartikel
Staatsanwalt Thomas Hildbrand hatte in der Berufungsverhandlung einen Artikel der französischen Zeitung „Le Monde“ als Beweis angeführt und vergeblich verlangt, dass der Artikelschreiber als Zeuge verhört wird.
Der Journalist hatte, gestützt auf namentlich genannte und anonyme Quellen, aus dem FIFA-Umfeld im März berichtet, Blatter habe sich Platini 2011 als Konkurrent bei der Bewerbung um eine weitere Amtszeit an der FIFA-Spitze vom Hals halten wollen. Platini habe Geld für seinen Verzicht auf eine Gegenkandidatur verlangt. Das Gericht hatte das Anhören des Journalisten als Zeugen abgelehnt.