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Sprengstoffgesetz Haft für das Zünden von Bengalos?

Die Innenminister wollen in Magdeburg über härtere Strafen für das Zünden von Pyrotechnik in Stadien und bei Demonstrationen beraten.

24.11.2018, 23:01

Magdeburg/Wiesbaden (dpa) l Ein kleiner Funken und die Luft verwandelt sich in rote Nebelschwaden: Das Zünden von Bengalos und anderer Pyrotechnik in Stadien und auf Demonstrationen könnte zukünftig mit Haftstrafen geahndet werden. Einen entsprechenden Vorschlag aus Hessen beraten die Innenminister der Länder ab Mitte nächster Woche auf ihrer dreitägigen Herbst-Tagung in Magdeburg. Er unterstütze den Vorstoß, sagte Sachsen-Anhalts Ressortchef Holger Stahlknecht (CDU), der dieses Jahr Chef der Innenministerkonferenz ist. Es gehe um die Sicherheit der friedlichen Fußballfans und Demonstranten.

"Bengalos beispielsweise werden bis zu 1000 Grad heiß und wir kennen alle die Bilder, dass die im Stadion dann noch in Richtung des gegnerischen Fanblocks geworfen werden", sagte Stahlknecht. Das sei nicht nur gefährlich, sondern sei auch strafrechtlich relevant. Bisher ist das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik als Ordnungswidrigkeit eingeordnet. Dafür wird ein Bußgeld fällig, das von Land zu Land variiert. Der hessische Vorschlag sieht vor, das Zünden von Pyrotechnik in größeren Menschenmengen künftig mit bis zu einem Jahr Haft zu bestrafen. Das soll auch abschreckend wirken.

"Wenn die Vereine bis heute nicht in der Lage sind, ihre Stadien frei von Pyrotechnik zu halten, muss eben der Staat Konsequenzen ziehen und Bengalos künftig nach dem Sprengstoffgesetz behandeln und sie so weiter ächten", hatte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) zuletzt seine Forderung begründet. Die Innenminister tagen vom 28. bis 30. November in Magdeburg und beraten eine Vielzahl von Themen.