Dritte Liga Happige Strafe gegen 1. FC Magdeburg
Der FCM muss für das Fehlverhalten seiner Anhänger erneut zahlen. Es droht sogar die Schließung einer Tribüne.
Magdeburg l Nach vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro verurteilt. Das teilte der DFB am Dienstag mit. Darüber hinaus muss Magdeburg ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) schließen. Die Vollstreckung des Teilausschlusses wird für zehn Monate auf Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.
Geahndet wurden Ausschreitungen in den Spielen gegen Wehen Wiesbaden, Dynamo Dresden, SG Großaspach und FSV Mainz 05 II. Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Von der Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro kann der Verein 20.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Von der Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro kann der Verein 20.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen.