Fußball UEFA: EuGH-Urteil keine Billigung der Super League
Die UEFA kassiert vor dem Europäischen Gerichtshof im Super-League-Streit eine deutliche Niederlage. Der Dachverband reagiert gelassen.
Nyon - Die Europäische Fußball-Union nimmt die Niederlage vor dem EuGH im Super-League-Streit gelassen zur Kenntnis. Das Urteil des Europäischen Gerichtshof bedeute keine „Billigung oder Bestätigung der sogenannten Super League“, teilte der Dachverband mit.
Neu eingeführte Regeln würden die vom Gericht aufgeführten Mängel auffangen. UEFA-Präsident Aleksander Ceferin äußerte am Nachmittag, im Grunde würde das bestehende Modell deshalb sogar gestärkt.
Die UEFA sei zuversichtlich, dass diese neuen Vorgaben für die Zulassung zu Wettbewerben „mit allen relevanten europäischen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen“, teilte der Verband mit. Er stehe weiterhin zur sogenannten Fußball-Pyramide, die auf nationalen Ligen beruht, in denen sich Vereine für internationale Wettbewerbe qualifizieren können.
ECA und European Leagues unterstützen Ceferin
Während der Pressekonferenz bekam Ceferin unter anderem Unterstützung von Vertretern der Club-Vereinigung ECA und der Ligen-Vereinigung European Leagues. „Der Fußball bleibt vereint“, sagte Ceferin, der zudem kritisierte, dass die öffentliche Mitteilung des EuGH nicht das ganze Urteil wiedergebe. Er habe über 200 SMS bekommen von Menschen, die sich um den Fußball kümmern.
„Wir werden das europäische Sportmodell weiterhin gemeinsam mit den Nationalverbänden, Ligen, Vereinen, Fans, Spielern, Trainern, EU-Institutionen, Regierungen und Partnern gestalten“, teilte die UEFA mit. Sie vertraue darauf, dass das derzeitige Fußball-Modell in Europa durch europäische und nationale Gesetze vor Gefahren beschützt werde.
Der Weltverband FIFA kündigte an, er werde das Urteil „in Abstimmung mit der UEFA, den anderen Konföderationen und den Mitgliedsverbänden analysieren“.
Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor geurteilt, dass die großen Fußballverbände FIFA und UEFA andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereinen und Spielern nicht verbieten dürfen, an diesen Wettbewerben teilzunehmen. Das bedeute allerdings nicht zwangsläufig, dass die Super League genehmigt werden müsse, so die Richter.