anzeige Vorsorge treffen: Es ist nie zu früh, aber oft zu spät - Wie schwierige Zeiten im Voraus geregelt werden können
Fast jeder hat es schon einmal erlebt: nicht immer läuft im Leben alles nach Plan. Umso wichtiger ist es, einen zuverlässigen Partner für Krisenzeiten an der Seite zu haben.
Hier kommt Detlef Kürten und sein Team der Gruppe Generationenmanagement der Harzsparkasse ins Spiel. Nicht nur Vollmachten und Verfügungen, sondern auch Testamente und deren Vollstreckung gehören zu den täglichen Aufgaben dieser Sektion der Harzsparkasse.
Überraschend: „Die Mehrheit aller Testamente sind korrekturbedürftig“, gibt Kürten zu bedenken. Die langjährige Erfahrung des Teams habe gezeigt, dass in vielen Testamenten die Wünsche der Testierenden nicht so genau festgelegt sind, dass sie wirklich erfüllt werden können.
Unterstützung bei unklaren Nachlassregelungen
Was so banal klingt, kann schnell in Chaos ausarten. Von der Auflösung einer Wohnung, über die Kündigung des Handyvertrages und aller anderen entstandenen Vertragsbeziehungen bis hin zur letzten Steuererklärung der verstorbenen Person kommt ein großer Schwung Entscheidungsarbeit auf die Hinterbliebenen zu.
Um ein Versinken in unklaren Nachlassregelungen zu verhindern, stehen Detlef Kürten und Ute Möllenberg den Kunden als Testamentsvollstrecker zur Seite. Zeit, Nerven und Konfliktpotential kann somit gespart werden. Als neutrale Mediatoren setzen sie sich dafür ein, die Wünsche des Verstorbenen vollends zu erfüllen.
Ein gutes Beispiel hierfür ist das Behindertentestament. Ohne ein solches wird das Erbe im Todesfall der Eltern zur Pflege des behinderten Kindes eingesetzt. „Mit einem Behindertentestament ist das Geld vor dem Zugriff der Sozialkassen als Zahlungsmittel für die Pflege geschützt“, klärt Kürten auf.
Auch an Ausnahmesituationen zu Lebzeiten sollte gedacht sein. Sollte man nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen, reicht eine Vollmacht vom Notar selten aus.
Vollmachten für alle Fälle
Dazu kann Ute Möllenberg detaillierte Informationen geben. Die Sparkassengeneralvollmacht befugt die ausgewählten Personen auch schon zu Lebzeiten, im Fall der Entscheidungsunfähigkeit eines Angehörigen, über alle Vertragsbereiche der Sparkasse zu entscheiden. Viel wichtiger aber noch: bei der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson für alle Entscheidungen eingesetzt werden. Damit wird der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers vorgebeugt.
Auch der Wille einer ärztlichen Behandlung bei Handlungsunfähigkeit kann festgelegt werden: in der Patientenverfügung. Für Eltern interessant: in der Sorgerechtsverfügung wird nicht nur festgelegt, wer im Todesfall die eigenen Kinder als gesetzlicher Vormund vertreten soll, sondern auch, wer diese Aufgabe auf keinen Fall übernehmen soll.
Umfassende Betreuung durch das Generationenmanagement der Harzsparkasse
Umfassende Informationen und Betreuung bietet die Gruppe Generationenmanagement der Harzsparkasse an. „Diese Themen sind natürlich nicht schön“, gibt Kürten zu. Umso wichtiger, dass sie klar geregelt sind.
Kontakt:
Harzsparkasse
Gustav-Petri-Straße 8
38855 Wernigerode
Telefon: 03941 / 43 - 440235
www.harzsparkasse.de
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