Bankschließfach geplündert: Kunde muss Schaden nachweisen
Düsseldorf - Bargeld und Wertsachen liegen in einem Schließfach bei der Bank vermeintlich sicher. Allerdings muss der Kunde im Schadensfall beweisen, was er dort gelagert hat. Sonst erhält er keine Entschädigung.
Ein Kunde muss den Schaden nachweisen können, wenn er seine Ehefrau verdächtigt, sein Bankschließfach geplündert zu haben. Andernfalls hat er keinen Schadenersatzanspruch gegen die Bank. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Nach Auffassung des Gerichts muss der Inhaber des Schließfachs nachweisen, welche Wertsachen in dem Schließfach lagen und gegen seinen Willen entnommen wurden. Kann er das nicht, bleibt er auf dem Schaden sitzen (Az.: I-24 U 193/11).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage eines Bankkunden ab. Der Kläger hatte ein Schließfach gemietet und nach seinen Angaben dort Schmuck, Schweizer Franken, Euro und US-Dollar im Gesamtwert von etwa einer halben Million Euro eingelagert. Eine Bankangestellte hatte der Frau des Klägers unbefugt den Zugang zu dem Schließfach ermöglicht. Angeblich war das Schließfach anschließend leer. Das OLG befand, die Angestellte habe zwar pflichtwidrig gehandelt, der Kläger seinen Schaden aber nicht nachgewiesen. Daher bestehe für eine Zahlungspflicht der Bank keine Rechtsgrundlage.