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  5. Hin und Her nach Schulter-OP: Kur für jungen Gleisbauer wurde doch bewilligt

Aus Sorge, berufsunfähig zu werden, wandte sich Michael Erfurth an den Leseranwalt Hin und Her nach Schulter-OP: Kur für jungen Gleisbauer wurde doch bewilligt

Von Gundrun Oelze 20.02.2012, 04:39

Für die vollständige Wiederherstellung seiner Schulter sollte ein junger Gleisbauer nach einer Operation zur medizinischen Reha. Doch die Rentenversicherung meinte zunächst, Krankengymnastik würde doch wohl ausreichen.

Gerade 22 Jahre jung, hat Michael Erfurth aus Barby schon erhebliche Probleme mit einer Schulter. Um die gesundheitlichen Beschwerden zu beheben, war im November vergangenen Jahres eine Operation nötig.

Der behandelnde Arzt hielt für einen dauerhaften Erfolg des Eingriffs eine anschließende medizinische Reha für dringend geboten. Das sah der Träger der Rentenversicherung jedoch anders.

Dafür bestehe in diesem Falle überhaupt kein Bedarf, lehnte die DRV Mitteldeutschland den Antrag des Gleisbauers auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ab. Solche würden nur erbracht, "wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit ...erheblich gefährdet oder gemindert ist" und dies durch Leistungen zur Kur oder Teilhabe am Arbeitsleben voraussichtlich abgewendet werden kann.

"Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht erfüllt", ließ die Rentenversicherung den jungen Mann wissen und empfahl ihm Reha-Sport über die Krankenkasse, da eine Krankengymnastik ja wohl ausreichend sei.

Wenn seine Erwerbsfähigkeit wegen körperlicher Behinderung nicht erheblich gefährdet sein soll, könne er ja ab sofort wieder arbeiten gehen, schlussfolgerte Michael Erfurth. Davon riet sein Arzt aber dringend ab, da die Schulter nach der OP noch nicht groß belastet wurde und erst ein Muskelaufbau erfolgen müsse. Immerhin hat der junge Mann als Gleisbauer ja auch einen körperlich äußerst anstrengenden Beruf.

"Was ist, wenn die Schulter den Belastungen nicht standhält und dadurch noch größere Schäden auftreten als vorher? Wenn ich dann vielleicht gar nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann? Hilft mir dann die Rentenversicherung?" Mit diesen Fragen bat Michael Erfurth den Leseranwalt um Unterstützung, um hoffentlich doch noch die Reha bewilligt zu bekommen.

Parallel zu dem Schreiben an unsere Redaktion legte er bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland Widerspruch ein. Dort wurde der Fall nun nochmals gründlich geprüft - mit einem positiven Ergebnis für den Leser.

Ihm wurde nun doch eine medizinische Reha bewilligt. Ambulant zwar, aber ganztags in einer Klinik in seinem Heimatort Barby.

Dieser Entscheidung lag eine erneute ärztliche Auskunft zugrunde, die der Rentenversicherungsträger von den behandelnden Medizinern einholte.