Kindesmissbrauch Iraner als Sex-Täter überführt
Ein 34 Jahre alter Mann wurde vom Landgericht Stendal zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Stendal l Das Landgericht hat am Mittwoch einen 34 Jahre alten Iraner, der sich zur Tatzeit im Kirchenasyl in Schönhausen befand, wegen des sexuellen Missbrauchs eines sechsjährigen Mädchens zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
Am Ende des dritten Verhandlungstages sah die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler es als erwiesen an, dass der Angeklagte, der sich seit 1. April vorigen Jahres in Deutschland befindet, am 18. Mai einen Asylantrag stellte und nach dem Aufenthaltsgesetz lediglich einen Duldungsstatus besitzt, am 17. September vorigen Jahres ein ihm seit Monaten gut bekanntes, dort zu Besuch weilendes Mädchen im Obergeschoss des Pfarrhauses sexuell missbraucht hat.
Der Angeklagte, der erst vier Tage vor der Tat im Kirchenasyl in Schönhausen aufgenommen worden war, hatte bis zum Schluss die Tat bestritten. Das Urteil stützt sich hauptsächlich auf die Aussage der Sechsjährigen. Die sogenannte Aussagetüchtigkeit des Opfers wurde von der bekannten Gerichtspsychologin Dorothea Pierwoß bestätigt und die Aussage des Mädchens als glaubhaft eingeschätzt.
Zum anderen ging aus einem schon beim Prozessauftakt verlesenen Gutachten des Landeskriminalamtes Magdeburg hervor, dass im zur Tatzeit vom Mädchen getragenen Slip Spuren gesichert, analysiert und dem Angeklagten zugeordnet werden konnten. Entscheidend sei, dass eine „Y-chromosomale DNA-Spur“ im Slip des Mädchens entdeckt wurde, die nur den Angeklagten, dessen Vater oder Großvater als Verursacher zulassen. Vater und Großvater befinden sich aber nicht in Deutschland.
Der Angeklagte hatte die Spuren damit zu erklären versucht, dass er oft mit dem Mädchen und seinen Geschwistern gespielt und sie umarmt hätte.
Als strafverschärfend werteten die Richter, dass der Angeklagte „das Vertrauen des Kindes missbraucht“ habe. Zweiter Grund zur Strafverschärfung: das Alter des Mädchens. Mit dem Urteil folgte das Landgericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und zehn Monate gefordert hatte.
Der Anwalt, der die Interessen des Opfers im Prozess als Nebenkläger vertrat, stellte keinen Antrag, die Verteidigerin plädierte für eine Bewährungsstrafe.
Für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung mangelte es dem Gericht aber an den dafür gesetzlich vorgeschriebenen „besonderen Umständen“. Nach seiner vorläufigen Festnahme am Tattag befindet sich der Angeklagte seit dem 18. September in U-Haft. Das Gericht ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Fortdauer des Haftbefehls an. Was nach dem Verbüßen der Haftstrafe aus ihm wird, ist ungewiss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.