Rezept für Betäubungsmittel innerhalb einer Woche einlösen
Berlin - Wer betäubungsmittelhaltige Arzneien verordnet bekommt, sollte das Rezept möglichst schnell in der Apotheke einlösen. Es verfällt sonst bereits nach acht Tagen.
Rezepte für verschreibungspflichtige, betäubungsmittelhaltige Medikamente sind nur acht Tage lang gültig. Patienten sollten sie daher zügig einlösen, rät das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) in Berlin. Erkennbar sind solche Rezepte an der Farbe: Es handelt sich um gelbe Formulare mit drei Durchschlägen, von denen der Patient zwei mitbekommt, um sie in der Apotheke abzugeben.
Kassenrezepte für verschreibungspflichtige Arzneien, die nicht zu den Betäubungsmitteln gehören, sind dagegen rosa. Der Patient kann sie innerhalb eines Monats in der Apotheke einlösen. Drei Monate Gültigkeit haben blaue Privatrezepte. Darauf verschreibt der Arzt etwas Rezeptpflichtiges, das die gesetzliche Kasse nicht übernimmt, zum Beispiel die Antibabypille. Auch Privatpatienten erhalten blaue Rezepte. Grüne Rezepte sind lediglich Empfehlungen für rezeptfreie Medikamente, die sich der Patient auch ohne Vorschlag des Arztes kaufen könnte.
Eine Auswertung des DAPI von Rezeptdaten zulasten der gesetzlichen Kassen (GKV) ergab, dass deren Versicherte in den vergangenen Jahren immer mehr zu den Betäubungsmitteln zählende, starke Schmerzmittel verordnet bekommen haben. Demnach gaben im Jahr 2005 die Apotheken 4,2 Millionen Packungen an GKV-Versicherte ab. 2009 waren es 5,7 Millionen und 2011 mehr als 6,3 Millionen. Das entspricht einer Steigerung um 50 Prozent innerhalb von sechs Jahren.