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Stempel im Bonusheft keine Arzt-Leistung

27.12.2012, 01:24

Für Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitskurse vergeben die gesetzlichen Krankenkassen häufig Bonuspunkte. Die finanziellen Vorteile für die Versicherten schrumpfen jedoch, wenn sich Ärzte den Stempel im Bonusheft von ihren Patienten bezahlen lassen.

"Wir belohnen Ihr Engagement", verspricht auch die IKK gesund plus. Für Ingrid Brüggemann war das Bonusprogramm ihrer Krankenkasse ein Ansporn, die für Patienten kostenlosen Kontrolluntersuchungen bei Haus- und Zahnarzt sowie die empfohlenen Impfungen zu nutzen und für ihre Gesundheitsaktivitäten zum Jahreswechsel eine kleine Prämie zu erhalten. Für den Stempel im Bonusheft nach der Grippeschutzimpfung sollte die Stendalerin in der Arztpraxis aber fünf Euro bezahlen. Ist das rechtens?, wollte sie wissen.

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt erfuhren wir, dass Vorsorgeuntersuchungen zwar Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Bestätigungen über die Teilnahme von Patienten daran aber nicht im GKV-Leistungskatalog erfasst seien. Nähere Auskunft zu den Gebühren könne nur die Ärztekammer geben.

Der Stempel im Bonusheft gehöre nicht zur eigentlichen ärztlichen Leistung wie die Impfleistung, bestätigte Pressesprecher Tobias Brehme. Es handele es sich dabei um ein Zusatzangebot der Kassen, an denen sich der jeweilige Patient beteiligen könne. Da dies keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sei, "ist der Arzt berechtigt, sich eine derartige Bescheinigung vergüten zu lassen". Dabei sei er an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Das Ausfüllen des Bonusheftes entspreche der GOÄ-Ziffer 70 - kurze Bescheinigung. Dafür können Mediziner - abhängig vom Steigerungssatz - ein Honorar zwischen 2,33 und 8,16 Euro verlangen. (goe)