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Antrag, Ablauf, Fristen Bundestagswahl 2025: Bis wann ist eine Briefwahl möglich?

Die Briefwahl ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Sie stellt die Alternative zur traditionellen Wahl im Wahllokal dar. Wie funktioniert sie? Und wann kann man die Briefwahl spätestens beantragen?

Von DUR Aktualisiert: 07.11.2024, 10:49
Der Rote Wahlbrief sollte spätestens drei Werktage vor des Bundestagswahl verschickt werden, damit er pünktlich ankommt.
Der Rote Wahlbrief sollte spätestens drei Werktage vor des Bundestagswahl verschickt werden, damit er pünktlich ankommt. Foto: Imago/Frank Sorge/Symbol

Halle (Saale). - Am 28. September 2025 wird ein neuer Bundestag in Deutschland gewählt. Traditionell passiert das am Wahltag im örtlichen Wahllokal. Es gibt jedoch auch eine andere Möglichkeit, seine Stimme zur Bundestagswahl 2025 abzugeben: die Briefwahl.

Briefwahl: Alternative zur traditionellen Wahl im Wahllokal

Die Alternative Briefwahl erfreut sich seit Jahren immer größerer Beliebtheit und dürfte auch besonders in Corona-Zeiten großen Anklang finden. Besonders für ältere oder kranke Menschen bietet die Briefwahl die Möglichkeit, bereits im Voraus von zu Hause aus zu wählen.

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Doch auch für diejenigen, die am Wahltag keine Zeit haben, ins Wahllokal zu gehen, oder sich nicht an ihrem Wohnort aufhalten, ist die Briefwahl eine Alternative.

Generell gilt, dass jeder Wahlberechtigte per Briefwahl abstimmen darf. Die Vorlage eines bestimmten Grundes ist dafür nicht nötig. Um per Briefwahl zu wählen, muss bei der Gemeinde des Hauptwohnortes lediglich ein Wahlschein beantragt werden.

Wie wird die Briefwahl beantragt?

Der Antrag kommt mit der Wahlbenachrichtigung, die man für die Wahl erhalten hat und ist meist auf der Rückseite abgedruckt. Man kann den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen aber auch beantragen, bevor man die Wahlbenachrichtigung erhält.

Die Antragstellung ist allgemein persönlich und schriftlich möglich. Somit kann der Antrag nicht nur per Post, sondern auch per Mail, per Fax, oder auch inzwischen bei vielen Gemeinden, per Online-Formular erfolgen.

Der Wahlschein kann jedoch auch persönlich beantragt werden. Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich. Nach Antragsstellung wird der Wahlschein – inklusive Briefwahlunterlagen – nach einigen Werktagen per Post zugestellt.

Ablauf der Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Stimmzettel und einem blauen und einem roten Umschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in den mitgelieferten blauen Umschlag gelegt und der Brief verschlossen werden. Dieser Umschlag und der dazugehörige Wahlschein müssen dann wiederum in den roten Umschlag gelegt werden.

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Auf dem Umschlag ist ein Briefkopf gedruckt, welcher deutlich macht, dass es sich um einen Wahlzettel handelt. Eine Frankierung ist nicht nötig. Bei Einwurf in den Briefkasten ist die Briefwahl abgeschlossen.

Antrag und Einsendung - Bis wann ist die Briefwahl möglich?

Generell sollte man die Briefwahl beantragen, sobald es möglich ist, um entsprechende Fristen nicht zu verpassen. Der späteste Termin für den Antrag auf Briefwahl bei der Bundestagswahl 2025 ist jedoch der 26. September um 15 Uhr, also der Freitag vor der Wahl.

Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann der Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Allerdings muss in dem Fall nachgewiesen werden, dass man etwa aufgrund einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht persönlich aufsuchen konnte.

Einsendeschluss für die Briefwahl ist am Wahltag um 18 Uhr, also am 28. September. Die deutsche Post empfiehlt, den Brief spätestens 3 Werktage vor der Wahl, also bis zum 25. September 2025, in den Briefkasten einzuwerfen, damit der Brief rechtzeitig ankommt.

Um die Frist einzuhalten, kann man die Unterlagen jedoch auch direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse abgeben. Auch eine Abgabe im Wahllokal ist bei Zeitproblemen möglich. Hier erfolgt auch die Auszählung am Abend.

Wann ist ein Wahlbrief ungültig?

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Briefwahl als ungültig bewertet werden kann. Dies kann passieren, wenn der Brief nicht richtig verschlossen ist, oder die Stimme in einem anderen Wahlkreis abgegeben werden müsste.

Auch wenn der Wille des Wählers im abgegebenen Wahlbogen nicht eindeutig erkennbar, oder die Kennzeichnung des Wahlbogens falsch ist, wird die Briefwahl als ungültig bewertet, wieder verschlossen und später vernichtet.

Ist die Briefwahl sicher?

Wie in anderen Ländern kommen auch in Deutschland vereinzelt immer wieder Bedenken über die Sicherheit der Briefwahl auf. Diese sind jedoch unbegründet. Die Sicherheit der Briefwahl wird aufgrund vieler Faktoren gewährleistet.

So werden ausgestellte Briefwahlunterlagen nach Eingang bei der entsprechenden Stelle registriert. So wird verhindert, dass die Person zusätzlich noch an der Urnenwahl teilnimmt.

Auch bei der Auszählung wird gewährleistet, dass die Stimmen nicht manipuliert werden können. Dazu kontrollieren sich die Briefwahlvorstände gegenseitig. Außerdem ist der Briefwahlraum für die Öffentlichkeit frei zugänglich - jeder kann den Vorgang beobachten. Ungültige Stimmzettel werden nicht ausgezählt, ebenso wie verspätet eingetroffene Unterlagen.