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Erststimme und Zweitstimme Wahlkreise und Mandate: So funktioniert die Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl spielt die Zweitstimme eine entscheidende Rolle für die Sitzverteilung im Parlament. Bisher führten Überhang- und Ausgleichsmandate zu einer Erhöhung der Abgeordnetenzahl.

Von DUR Aktualisiert: 05.02.2025, 13:54
Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Foto: dpa

Berlin. - Bei der Bundestagswahl hat jeder wahlberechtigte Bürger zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird in jedem der 299 Wahlkreise ein Kandidat direkt gewählt. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament ist aber ihr Zweitstimmergebnis. Mit der Zweitstimme werden Parteien gewählt, die dazu Landeslisten aufstellen. Im Idealfall würden über die Listen ebenfalls 299 Abgeordnete in den Bundestag einziehen.

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In den vergangenen Jahren wurde der Bundestag von Wahl zu Wahl immer größer. Die Sollgröße lag eigentlich bei 598 Abgeordneten. Doch bei der Bundestagswahl 2013 zogen 631 Abgeordnete ins Parlament ein, 2017 waren es schon 709 und 2021 dann 736 Abgeordnete. Aufgebläht wurde der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate.

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Damit ist nun Schluss. Durch die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition wird die Größe des Bundestages auf 630 Abgeordnete begrenzt, Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. 

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Es bleibt bei der Aufteilung des Bundesgebiets in 299 Wahlkreise, auch die Fünf-Prozent-Sperrklausel bleibt bestehen: Für den Einzug in den Bundestag muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erringen oder mindestens drei Direktmandate holen.

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So verteilen sich die 299 Wahlkreise

  • Schleswig-Holstein: Wahlkreis 1 bis 11
  • Mecklenburg-Vorpommern: Wahlkreis 12 bis 17
  • Hamburg: Wahlkreis 18 bis 23
  • Niedersachsen: Wahlkreis 24 bis 53
  • Bremen: Wahlkreis 54 und 55
  • Brandenburg: Wahlkreis 56 bis 65
  • Sachsen-Anhalt: Wahlkreis 66 bis 73
  • Berlin: Wahlkreis 74 bis 85
  • Nordrhein-Westfalen: Wahlkreis 86 bis 149
  • Sachsen: Wahlkreis 150 bis 165
  • Hessen: Wahlkreis 166 bis 187
  • Thüringen: Wahlkreis 188 bis 185
  • Rheinland-Pfalz: Wahlkreis 196 bis 210
  • Bayern: Wahlkreis 211 bis 257
  • Baden-Württemberg: Wahlkreis 258 bis 295
  • Saarland: Wahlkreis 296 bis 299

Zweitstimme wird bei Bundestagswahl 2025 wichtiger

Mit der Reform wird die Zweitstimme wichtiger als bisher.  Um ein errungenes Direktmandat zu erhalten, muss dieses jetzt durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein. 

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Eine einfache Rechnung: Holt eine Partei in einem Bundesland 50 Direktmandate, nach dem Zweitstimmenergebnis stehen ihr aber nur 48 Mandate zu, dann gehen die beiden Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmergebnissen leer aus.