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Juristische Diskussion vor Stadtratswahl in Wernigerode Darf Bäderchef Ralf Schult auch Stadtrat sein?

Kann ein städtischer Beschäftigter zugleich Stadtrat im Kommunalparlament sein? Diese Frage wird am Beispiel des Wernigeröder Bäderschefs gerade heiß diskutiert. Wenige Tage vor der Kommunalwahl am 9. Juni gibt es zumindest eine Tendenz.

Von Dennis Lotzmann 02.06.2024, 19:15
Der Wernigeröder Bäderchef Ralf Schult (rechts) - hier auf einem Archivfoto mit Mitarbeiter Stephan Ruthe-Kaczmarek - will für die Wählergruppe Buko in den Stadtrat Wernigerode einziehen. Ob er das im Fall einer Wahl dürfte oder wegen seiner kommunalen Anstellung Hinderungsgründe vorliegen, ist bislang heiß umstritten. Jetzt gibt s in dieser Frage zumindest eine Tendenz.
Der Wernigeröder Bäderchef Ralf Schult (rechts) - hier auf einem Archivfoto mit Mitarbeiter Stephan Ruthe-Kaczmarek - will für die Wählergruppe Buko in den Stadtrat Wernigerode einziehen. Ob er das im Fall einer Wahl dürfte oder wegen seiner kommunalen Anstellung Hinderungsgründe vorliegen, ist bislang heiß umstritten. Jetzt gibt s in dieser Frage zumindest eine Tendenz. Archivfoto: Sandra Reulecke

Wernigerode. - Kann Ralf Schult, seines Zeichens Sachgebietsleiter Badeanlagen der Stadt Wernigerode, trotz seiner Anstellung bei der Kommune im Fall einer Wahl am 9. Juni Stadtrat werden? Eine Frage, die seit Wochen mehrere Behörden beschäftigt. Schließlich verbietet die Kommunalgesetzgebung „hauptamtlichen Beschäftigten einer Gemeinde“ die gleichzeitige Arbeit im Kommunalparlament. Gewisse Ausnahmen sind allerdings möglich. Im Fall Schult gibt es jetzt zumindest eine Tendenz, ob er zu jenen Ausnahmen gehören könnte.