Namensrecht AfD mahnt Poggenburgs neue Partei ab
Die AfD hat André Poggenburgs neue Partei - AdP - ins Visier genommen. Die Alternative für Deutschland fühlt sich im Namensrecht verletzt.
Magdeburg/Berlin l Die AfD geht juristisch gegen die neue Partei von André Poggenburg vor. Das bestätigte am Mittwochabend ein AfD-Parteisprecher in Berlin. Die AfD fühlt sich in ihrem Namensrecht verletzt.
Mit Schreiben vom 31. Januar habe die AfD der Partei Aufbruch deutscher Patrioten (AdP) eine Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zugestellt, teilte der AdP-Vorsitzende Poggenburg am Mittwoch mit. Es werde moniert, dass die Kurzbezeichnung „AdP“ ein zu hohes Verwechslungspotenzial zur Kurzbezeichnung „AfD“ habe. Mit Frist zum 7. Februar solle eine Unterlassungs- und Verzichtserklärung gegenüber der AfD abgegeben werden.
Die AfD werde vertreten durch das Rechtsanwaltsbüro Höcker in Köln.
„Wir haben die Aufforderung der AfD zur Kenntnis genommen und beraten aktuell über unsere Stellungnahme“, sagte Poggenburg, der viele Jahre Fraktions- und Landeschef der AfD in Sachsen-Anhalt war. „Grundsätzlich erkennen wir nicht, dass ein Verwechslungspotenzial zwischen AfD und AdP besteht.“
Poggenburg weiter: „Es ist nicht unüblich, dass Parteien ein Kürzel mit drei Buchstaben verwenden und selbstverständlich immer Buchstaben-Überschneidungen auftreten, ohne dass dabei eine Verwechslung der Parteien zu befürchten ist. Schauen wir dazu allein zu FDP und SPD oder CDU und CSU. Es scheint eher so, dass die AfD-Führung der AdP doch ein gewisses Potenzial bescheinigt und Respekt vor unserer neuen Partei hat.“
Und: „Der AdP nun pingelig mit advokatischen Winkelzügen zu begegnen anstatt die Gemeinsamkeiten im patriotischen Lager zu suchen und zu nutzen, steht der AfD sehr schlecht zu Gesicht.“ Die AdP lade die AfD erneut dazu ein, „getrennt zu marschieren und gemeinsam zu siegen".