Verwaltungsgericht Berlin : Verbrauchertäuschung Am "Fleischspieß" darf kein Fleischbrei sein
Berlin ( dpa ). Das Berliner Verwaltungsgericht hat Verbrauchertäuschung an den Fleischtheken von Supermärkten einen Riegel vorgeschoben. Zwei Hersteller waren der Überzeugung, dass sie Geflügelfleisch zerkleinern und wieder zusammenpressen dürfen, um es dann unter dem Etikett " Putenbrust-Fleischspieß " in den Handel zu bringen. Lebensmittelprüfer in Berlin hatten diese Praxis beanstandet. Das Gericht wies die Klagen der Firmen gegen diese Beanstandungen als unbegründet ab ( AZ : VG 14 A 133. 07, VG 14 K 3. 10, VG 14 K 4. 10 ).
Ein Käufer verbinde mit dem Begriff " Putenbrust-Fleischspieß " gewachsenes Geflügelfleisch, das lediglich in Stücke geschnitten sei, hieß es im Urteil nach der mündlichen Verhandlung. Um den Käufer nicht in die Irre zu führen, müssten Produkte aus zerkleinertem Fleisch zum Beispiel " Putenbällchen am Spieß " heißen.
Die Vorsitzende Richterin Renate Citron-Piorkowski bemängelte in ihrem Urteil auch die Zusatzangaben auf dem Etikett der Hersteller. Sie seien " in zerkleinerter Schriftgröße " aufgedruckt worden. Die Bezeichnung " Putenbrust-Fleischspieß " ist nach Ansicht des Gerichts für marinierten Fleischbrei irreführend – und damit eine Täuschung. Bei Fleischspießchen erwarte der Käufer " etwas zum Beißen und keine Bulette oder Chicken Nuggets ", sagte die Richterin. Entscheidend bei der Bezeichnung auf dem Etikett sei die Erwartung des Verbrauchers – und nicht die Auffassung des Herstellers.