Wer schon bezahlt hat, muss aktiv werden Bundesnetzagentur stoppt "win-finder.com"
Halle (rgm). Ende November warnte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor der Abzockmasche von "win-finder.com". Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt, wie die Verbraucherzentrale informiert. "Win-finder" und andere Gewinnspieleintragungsdienste versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele pro Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Für die Registrierung wird nach Rufnummer und Geburtsdatum gefragt. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots gibt es nicht. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen, und man entlockt ihnen offensichtlich auch personenbezogene Daten.
Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Bei Verbrauchern, die derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr vom Konto eingezogen werden.
Wer allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, für den greifen beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, die Betroffenen müssen aktiv werden und bereits abgebuchte oder überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH zurückfordern. Dazu bietet die Verbraucherzentrale im Internet unter www.vzsa.de einen Musterbrief "Gewinneintragungsdienste" an.
Ist der Telefonanbieter nicht die Telekom Deutschland GmbH und kommen dennoch solche Rechnungen ins Haus, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Betrag ebenfalls nicht zu zahlen. In diesem Fall sollte mit dem Musterbrief "Gewinneintragungsdienste" die Telomax GmbH und mit dem Musterbrief "Telefonanbieter" der Telekommunikationsdienstleister angeschrieben werden. Betroffene sollten sich auch an die Bundesnetzagentur wenden, die versuchen wird, auch diese Anbieter zu stoppen.