Urteil 1 Erwerbsminderungsrente trotz Arbeitsfähigkeit
Stuttgart ( ddp ). Ein Arbeitnehmer kann auch dann Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben, wenn er zwar noch sechs Stunden pro Tag arbeiten könnte, die vom Rentenversicherungsträger vorgeschlagene Beschäftigung aber wegen der konkreten Behinderung nicht ausüben kann. Das entschied das Landessozialgericht Baden-W ürttemberg ( Urteil vom 26. März 2010, AZ : L 4 R 3765 / 08 ) und gab damit der Klage eines Versicherten statt, der nach einem Unfall seine rechte Hand nicht mehr benutzen konnte.
Die Rentenversicherung hatte den Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, da der Versicherte laut ärztlichem Gutachten noch mehr als sechs Stunden pro Tag einsatzfähig sei. Konkret schlug die Rentenkasse dem ungelernten, ehemals in einer Schreinerei beschäftigten Kläger vor, als Pförtner oder Museumswärter zu arbeiten. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Als Rechtshänder sei der Kläger auf Grund seiner Behinderung " faktisch einarmig " und könne die vorgeschlagenen Tätigkeiten nicht ausüben.