Freiwillige Rentenbeiträge können sich lohnen Selbständige oder Freiberufler können durch Zuzahlung Anspruch auf gesetzliche Altersvorsorge erwerben
Frankfurt/Main (dpa) l Für Selb-ständige oder Freiberufler kann es sich lohnen, freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Zum einen erwerben sie dadurch einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente, erklärt die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften.
Ohne eigene Einzahlungen keinen Anspruch auf Zulage
Außerdem sichern sie sich die Möglichkeit der staatlichen Riester-Förderung für die private Altersvorsorge. Denn ohne eigene Einzahlungen haben Sparer in den meisten Fällen keinen Anspruch auf die Riester-Zulage. Beim Riestern zahlt der Staat eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Pro Kind und Jahr fließen mindestens 185 Euro in den Vertrag. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es 300 Euro pro Jahr. Voraussetzung für die vollen Zulagen ist, dass Sparer mindestens vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Außerdem wird das Riester-Sparen steuerlich gefördert: Beiträge bis zu einer Höhe von 2100 Euro können als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Freiwillig sollten vor allem nicht Versicherungspflichtige zahlen
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen automatisch in die gesetzliche Rentenkasse ein - sie sind rentenversicherungspflichtig. Freiwillige Beiträge kommen für alle jene infrage, die nicht versicherungspflichtig sind und das 15. Lebensjahr vollendet haben.