Sparen beim Zahnersatz Vorsorge zahlt sich aus: Warum das Zahnarzt-Bonusheft bares Geld wert ist
Mit dem Zahnarzt-Bonusheft können Sie sich reichlich Zuschüsse beim Zahnersatz sichern. Wo Sie es bekommen und alle weiteren Infos rund um das Bonusheft finden Sie hier.
Düsseldorf - Der Zahnarztstuhl fährt zurück in die Senkrechte, die jährliche Vorsorgeuntersuchung ist geschafft: Jetzt fehlt nur noch eine Sache - den Termin auch im Bonusheft eintragen zu lassen.
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Denn die Stempel in dem weißen Büchlein zahlen sich für gesetzlich Versicherte aus, sollten sie eines Tages einen Zahnersatz brauchen. Mit wie viel Ersparnis kann man in welchem Fall rechnen? Und wo bekomme ich das Heft, wenn ich noch keines habe?
Das Wichtigste dazu im Überblick:
1. Pflege lohnt sich: Was bringt mir das Bonusheft?
Wer nachweislich regelmäßig beim Zahnarzt zur Kontrolle war, der kann mit einem höheren Zuschuss der Krankenkasse rechnen, wenn er oder sie Zahnersatz benötigt. Die Nutzung des Heftes ist freiwillig.
Ohne Bonusheft liegt der Zuschuss bei 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung. Kann jemand aber nachweisen, dass er oder sie fünfmal in Folge bei der jährlichen Kontrolluntersuchung war, liegt der Zuschuss bei 70 Prozent. Für einem Zeitraum von über zehn Jahren darf man mit einem Zuschuss von 75 Prozent rechnen.
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Was das konkret finanziell für einen Unterschied macht, rechnet Gesa Schölgens vor. Sie leitet bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen das Projekt „Kostenfalle Zahn“.
Das Beispiel: eine Brücke aus Nicht-Edelmetall im Seitenzahnbereich. Die Gesamtkosten für diese Regelversorgung belaufen sich auf 767 Euro.
Und wenn man sich stattdessen für eine Keramikbrücke oder ein Implantat entscheidet? Solche hochwertigeren Lösungen kosten rund 1.500 beziehungsweise 3.000 Euro, so die Verbraucherzentrale. Der Zuschuss der Kasse orientiert sich aber an der Regelversorgung. Bei anderen Lösungen steigt der Eigenanteil damit deutlich.
2. Zahnarzt-Bonusheft: Geht der Bonus verloren, wenn ich eine Kontrolle mal versäume?
Das kann durchaus passieren, muss aber nicht. „Wenn man einmal in zehn Jahren nicht dort war, kann man der Krankenkasse erklären, warum man nicht konnte, etwa weil man krank war“, sagt Gesa Schölgens. Doch: „Es liegt dann im Ermessen der Kasse, ob sie das akzeptiert und sich der Bonus noch retten lässt.“
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Eine Ausnahme gibt es: Wer im Jahr 2020, dem ersten Jahr der Corona-Pandemie, nicht zur Vorsorgeuntersuchung war, muss nicht befürchten, durch diese Lücke den Bonus zu verlieren.
Gibt es jedoch keinen wichtigen Grund, weshalb man den Termin verpasst hat, läuft die Uhr von vorn. Der Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn man fünf Jahre ohne Lücke die Kontrolltermine nachweisen kann.
3. Wo bekomme ich das Bonusheft?
Das gibt es in der Zahnarztpraxis oder bei der Krankenkasse. Noch ist die Papier-Variante die Regel. „Einige Krankenkasse bieten zwar schon das digitale Bonusheft an“, sagt Schölgens. Denn die technischen Voraussetzungen sind bereits gegeben, seitdem die elektronische Patientenakte (ePA) nutzbar ist.
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Doch nur ein kleiner Teil der Versicherten nutzt diese. Aber: Wenn ab Anfang 2025 die ePA für alle Versicherten kommt, die dem nicht widersprechen, wird wohl auch das digitale Bonusheft Aufwind bekommen.
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4. Ich habe mein Bonusheft vergessen: Können Ärzte nachträglich eintragen?
Wer sein Bonusheft einmal oder mehrmals nicht dabeihatte, kann die entsprechenden Zahnarztbesuche problemlos nachtragen lassen. Denn jede Praxis ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche Patientenakten für mindestens zehn Jahre zu archivieren.
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5. Mein Bonusheft ist voll: Was mache ich jetzt?
Wer das Zahnarzt-Bonusheft fleißig führt, der kann schon mal an dessen Kapazitätsgrenzen kommen. Das ist allerdings gar kein Problem. In der Praxis gibt es dann ganz schnell ein neues. Wichtig: Das alte Bonusheft auf jeden Fall aufbewahren, damit es bei Bedarf vorgelegt werden kann.
6. Ich habe mein Bonusheft verloren - und jetzt?
Beim Umzug etwa kann so ein Heft schnell mal abhandenkommen. „Dann ist es hilfreich, wenn man immer zur gleichen Zahnarztpraxis geht. Dort kann man sich ein neues Heft ausfüllen lassen, auf Basis der Angaben in der Patientenkartei“, sagt Gesa Schölgens. Hat man die Praxis zwischendurch gewechselt, ist es aufwendiger, die Vorsorgetermine zu rekonstruieren.
7. Muss ich ein Bonusheft führen?
Niemand ist verpflichtet ein Bonusheft zu führen. Der Anreiz, ein lückenloses Heft zu besitzen, kann jedoch dafür sorgen, regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen. Vorsorgeuntersuchungen mindestens einmal im Jahr unterstützen Sie dabei, Ihre Zahngesundheit langfristig zu sichern.
8. Was passiert bei einem Zahnarztwechsel mit dem Bonusheft?
Bei einem Zahnarztwechsel behält das Bonusheft natürlich seine Gültigkeit. Die Einträge können von dem neuen Zahnarzt fortgesetzt werden. Falls er Ihnen ein neues Bonusheft ausstellt, sollte das erste auf jeden Fall aufbewahrt werden. Nur in Kombination können die Hefte die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen.