Antworten auf häufig gestellte Leserfragen Grundpauschale statt GEZ
Magdeburg (rgm) l Seit Januar 2013 wird für Fernsehen und Hörfunk pro Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet (Volksstimme berichtete). Hier noch einmal Antworten auf häufig gestellte Leserfragen.
Jeder Haushalt zahlt ab sofort pauschal monatlich 17,98 Euro, was dem bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei ist es egal, welche Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Für jede Zweit- oder Ferienwohnung werden weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten, die nicht zum Wohnen geeignet sind, gehören nicht dazu.
Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie Studentinnen und Studenten und Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro. Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur noch schwerlich vor der GEZ-Gebühr drücken. Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Jeder muss künftig zahlen - sogar diejenigen, die weder Fernseher noch Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil, die bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Smartphone nutzten und monatlich nur die Grundgebühr von 5,76 Euro zahlen mussten. Außerdem kennt die neue Gebühr deutlich weniger Befreiungen für einen Haushalt.