Staatliche Stütze Klimakomponente beim Wohngeld: Was ist das?
Mit Wohngeld greift der Staat Menschen mit geringen Einkommen unter die Arme. Dabei berücksichtigt er auch, dass Mieten durch energetische Sanierungen stetig steigen: mit der Klimakomponente.

Berlin - Menschen mit geringem Einkommen können sich fürs Wohnen einen staatlichen Zuschuss sichern: das sogenannte Wohngeld. Wichtig dafür: Die Wohnung von Antragstellerinnen und Antragstellern darf - abhängig von der Personenzahl des Haushalts und der Region - eine gewisse Miethöhe nicht überschreiten. Sieht der Gesetzgeber die Miete als unverhältnismäßig an, kürzt er einen möglicherweise berechtigten Wohngeld-Anspruch.
Für die Einschätzung, ob eine Miete für die Region und den jeweiligen Haushalt angemessen ist, nutzen die Behörden ein sogenanntes Mietenstufen-Modell. Jede Gemeinde wird einer von sieben Mietenstufen zugeordnet - in die höchsten Mietenstufen werden Gemeinden einkategorisiert, in denen das Mietenniveau besonders hoch ist. Hier darf die jeweilige Miete für Antragsteller von Wohngeld dann entsprechend höher sein.
Seit einigen Jahren schlagen die Behörden auf den jeweiligen Mietenhöchstbetrag pauschal die sogenannte Klimakomponente auf - wodurch sich dieser ein Stück weit erhöht. Die Neuerung wurde im Rahmen der Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 eingeführt. Sie hat den Zweck, Kaltmieterhöhungen aufgrund von etwaigen energetischen Sanierungen möglichst unbürokratisch Rechnung zu tragen. Das soll auch Geringverdienern ermöglichen, in einer Wohnung mit hohen energetischen Standards zu leben.
„Die Klimakomponente wird bei allen Wohngeldbeziehenden pauschal berücksichtigt, unabhängig davon, ob der Vermieter tatsächlich energetische Sanierungen und daraus resultierende Mieterhöhungen vornimmt“, sagt Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland. Die Klimakomponente beträgt 19,20 Euro im Monat für einen Ein-Personen-Haushalt.