Die Neuerungen kommen nur per E-Mail Kostenloser Newsletter bringt auf neuesten Stand
Magdeburg (rgm) l Wer bei geringfügigen Beschäftigungen immer auf dem neuesten Stand sein und nicht selbst recherchieren möchte, der hat jetzt dazu eine gute Möglichkeit! Mit dem Newsletter der Minijob-Zentrale bleiben Interessierte stets auf dem Laufenden.
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Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, immer das Neueste zu erfahren. Sie sollten den Newsletter abonnieren, da die Minijob-Zentrale gesetzliche Neuerungen ausschließlich per Newsletter mitteilt.
Alle Newsletter werden im Newsletter-Archiv aufbewahrt und können dort aufgerufen werden. Durch einen Klick auf "Übersicht" gelangt man zum Newsletter-Archiv.
Bestellung des Newsletter ist unter der Internetadresse www.minijob-zentrale.de möglich.