120 Euro für Betroffene ohne Pflegestufe Pflegegeld auch für psychisch Erkrankte
BerlinMagdeburg (be.p/rgm) l Im Sommer hat der Bundestag mit der Pflegereform auch höhere Leistungen für "Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" beschlossen. So sollen Betroffene ohne Pflegestufe erstmals 120 Euro Pflegegeld zur freien Verfügung oder 225 Euro für ambulante Hilfen bekommen. Diese Leistungen gibt es zusätzlich zu den heute möglichen 100 oder 200 Euro monatlich für Betreuungsleistungen.
Wie aber werden "Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" definiert? Das sind zunächst die rund 1,7 Millionen an Demenz Erkrankten. Doch nicht nur sie, wie aus einer entsprechenden Richtlinie der Spitzenverbände der gesetzlichen Kassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung von 2008 hervogeht. Demnach beziehen sich die Leistungen auch auf "Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen". Entscheidend sind dabei nicht bestimmte Krankheitsbilder, sondern der tatsächliche Hilfebedarf. Dafür wurde ein spezielles Begutachtungsverfahren entwickelt, bei dem die Besonderheiten psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen zu berücksichtigen sind. Um Leistungen zu bekommen, muss dauerhaft ein täglicher Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf bestehen. "Dauerhaft" bedeutet ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
In der Regel können die Betroffenen den Antrag auf diese zusätzlichen Leistungen nicht selbst stellen. Hier müssen Angehörige oder Betreuer aktiv werden. Um das Verfahren gleich in die richtigen Bahnen zu lenken, sollten sie sich zuvor beraten lassen. Ansprechpartner ist bei gesetzlich Versicherten die jeweilige Pflegekasse.
Auch Pflegestützpunkte können diese Aufgabe übernehmen. Für privat Versicherte ist allein die Compass-Pflegeberatung zuständig. Termine können unter der kostenfreien Telefonnummer (0800) 1 01 88 00 vereinbart werden. Die Berater informieren über die Besonderheiten der Begutachtung und sind bei der Antragstellung behilflich. Sie wissen zudem, welche Einrichtung das entsprechend qualifizierte Personal für die Betreuung der Betroffenen hat. Die Beratung ist sowohl für gesetzlich wie privat Versicherte kostenfrei.
Die Richtlinie ist unter www.gkv-spitzenverband.de im Internet zu finden.