Europäische Union So klappt der Führerschein-Umtausch
Viele Fahrerlaubnisse müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Ein Stufenmodell soll diesen Prozess vereinfachen.
Magdeburg l Grauer Lappen, rosa Pappe, farbiges Plastekärtchen – mit der unterschiedlichen Führerscheinwelt ist es in den kommenden Jahren aus und vorbei. Bis 2033 müssen alle Bürger der Europäischen Union einheitliche und fälschungssichere Dokumente haben. Deshalb müssen auch in Deutschland die meisten Führerscheine in Karten umgetauscht werden.
Das Chaos würde regieren, wenn Millionen von Fahrerlaubnisbesitzern in Deutschland binnen kürzester Zeit die Führerscheinstellen stürmen würden. Um das zu vermeiden, haben Bund und Länder deshalb ein Stufenmodell beschlossen, das bis zum Jahr 2033 einen schrittweisen Umtausch ermöglicht.
Innerhalb der ersten Etappe müssen die Besitzer von rund 15 Millionen Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ihre Dokumente tauschen. Es sind die sogenannten grauen Lappen, die bis März 1986 ausgegeben wurden, sowie die rosa Führerscheine, die es zwischen April 1986 und Ende 1998 gab. Wann umgetauscht werden muss, hängt vom Geburtsjahr des Besitzers ab. Beispiel: Führescheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, haben bis 2033 Zeit.
Die zweite Umtauschgruppe betrifft etwa 28 Millionen Fahrer, die schon einen Karten-Führerschein haben, der zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurde. Bei diesen Karten kommt es auf das Ausstellungsjahr an.
Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, entsprechen bereits den EU-Vorgaben und sind zwangsumtauschbefreit. Allerdings muss die auf der Vorderseite aufgedruckte Gültigkeitsdauer beachtet werden.
Die neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre gültig. Das Ablaufdatum (unter Ziffer 4b) befindet sich auf der Vorderseite. Ist das Datum erreicht, muss ein neuer Schein beantragt werden. Allerdings ist dafür kein Test erforderlich.
Zuständig ist die Führerscheinstelle am eigenen Wohnsitz. Ein Online-Antrag ist nicht möglich.
Personalausweis oder Reisepass, den alten Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Wurde der alte Führerschein nicht von der Wohnsitzbehörde ausgestellt, benötigt man zusätzlich eine Karteikartenabschrift des Amtes, das das alte Dokument ausgestellt hat. Die Abschrift kann per Post, telefonisch und oft auch online beantragt werden und wird direkt an die zuständige Führerscheinstelle gesandt.
Im Kartenführerschein werden durch Buchstaben und Schlüsselzahlen die neuen Klassen, die den alten Fahrberechtigungen entsprechen, ausgewiesen.
Z. B.: Pkw: Klassen: B / Klasse: BE / Klasse: B mit Schlüsselzahl 96
Motorrad-Klassen: Klasse: AM / Klasse: A / Klasse: A1 / Klasse: A2
Die Gebühren liegen bei etwa 25 Euro. Die Bearbeitungszeit liegt bei drei Wochen. Wer die Wechselfrist versäumt, riskiert zehn Euro Verwarngeld in Deutschland.