1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gericht stärkt Kindesmeinung: Umgangsrecht: Fast Volljährige entscheiden selbst

Gericht stärkt Kindesmeinung Umgangsrecht: Fast Volljährige entscheiden selbst

Trotz Trennung den Kontakt zum eigenen Kind aufrechterhalten? Nicht immer leicht - insbesondere, wenn dieses keinen Kontakt wünscht. Am Ende bleibt Eltern oft nur eines übrig: es zu tolerieren.

Von dpa 25.02.2025, 11:04
Lebt der schon fast volljährige Nachwuchs nur bei einem Elternteil, kann er nicht gegen seinen Willen dazu gezwungen werden, auch Umgang mit dem anderen Elternteil zu haben.
Lebt der schon fast volljährige Nachwuchs nur bei einem Elternteil, kann er nicht gegen seinen Willen dazu gezwungen werden, auch Umgang mit dem anderen Elternteil zu haben. Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn

Braunschweig/Berlin - Lebt ein fast volljähriges Kind nur bei einem Elternteil, kann es nicht gegen seinen Willen zum Umgang mit dem anderen Elternteil gezwungen werden. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az.: 1 UF 73/24), auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem Fall lebte eine 17-Jährige seit der Trennung der Eltern bei ihrer Mutter. Über den Umgang mit dem Vater hatte es verschiedene Vereinbarungen gegeben - zuletzt war ein reduzierter Umgang an nur jedem vierten Wochenende vorgesehen.

Tochter lehnt Kontakt ab - Vater ruft Gericht an

Nachdem das Mädchen begonnen hatte, auch diese Umgangstermine zu verweigern, setzte ein Gericht den Umgang mit dem Vater für die Dauer von 18 Monaten aus. Doch auch danach kam kein persönlicher Kontakt zwischen Vater und Tochter zustande, weil sie diesen ablehnte. Daraufhin wandte sich der Vater ans Gericht.

In einer persönlichen Anhörung erklärte die 17-Jährige, sie wolle selbst darüber entscheiden, ob sie ihren Vater sehen möchte oder nicht. Ihr sei bewusst, dass sie ihren Vater jederzeit sehen kann, wenn sie es wünscht - momentan könne sie es sich aber nicht vorstellen.

Richter lehnen Regelung ab: Tochter entscheidet allein

Daraufhin lehnten die Richter eine Umgangsregelung ab. Nach Ansicht des Gerichts könnte sowohl eine wie auch immer geartete Umgangsregelung als auch ein kompletter Umgangsausschluss zu einer Gefährdung des Wohls der Tochter führen.

Aufgrund ihres Alters sei das Mädchen selbst dazu in der Lage, über den Kontakt zu ihrem Vater zu entscheiden. Eine über ihren Kopf hinweg getroffene Entscheidung habe vielmehr das Potenzial, ihre Entwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen und selbstbewussten Erwachsenen zu stören.