Lebensversicherung gehört nicht zum Erbe Wer bekommt das Geld nach dem eigenen Tod?
Köln (dapd) l Lebensversicherungen gehören nach wie vor zu den bevorzugten Möglichkeiten einer Altersvorsorge. Allerdings: Wer eine Kapitallebensversicherung abschließt, sollte bei Vertragsschluss festlegen, wer das Geld im Falle des eigenen Ablebens bekommen soll. Denn eine Lebensversicherungssumme gehört nicht automatisch zum Erbe. Darauf weisen die Rechtsexperten der Gothaer Versicherung hin.
Beim Abschluss einer Lebensversicherung hat der Kunde die Wahl: Er kann eine Begünstigung für den Todesfall aussprechen und den Begünstigten so beschenken oder nicht. Wenn dazu keine Angaben gemacht werden, fällt die Todesfall-Auszahlung in die Erbmasse.
Die meisten Kunden allerdings entscheiden sich für eine Begünstigung. Das bedeutet: Eine oder mehrere Personen werden bestimmt, die Versicherungsleistung im Todesfall ganz oder teilweise zu erhalten. Das können Personen sein, die zugleich Erben werden - das muss aber nicht sein.
Steuerlich macht es im übrigen keinen Unterschied, ob eine Begünstigung ausgesprochen wird oder nicht, denn die steuerlichen Freibeträge für eine Schenkung und Erbschaft sind in jedem Fall gleich hoch.