Haushaltshilfen aus Osteuropa Wer eine Pflegekraft einstellt, wird zum Arbeitgeber
Berlin (rgm). Wenn Eltern so pflegebedürftig sind, dass sie eigentlich ins Heim müssten, bleibt vielen Kindern nur ein Weg: eine Hilfskraft einstellen, die sich rund um die Uhr um den Patienten kümmert. Zehntausende Familien beschäftigen dann Frauen aus Mittel- oder Osteuropa – meist in Schwarzarbeit.
Legal arbeiten viel weniger: Etwa 1900 Haushaltshilfen wurden im vergangenen Jahr von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit vermittelt. Bisher mussten Familien, die legal eine Hilfskraft einstellen wollten, auf jeden Fall über die ZAV gehen. Doch seit 1. Mai können sie selbst eine Hilfskraft engagieren, wenn diese aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kommt. Wer möchte, kann aber auch wie bisher die Vermittlungshilfe der ZAV nutzen.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt nun auch für Bürger der Staaten, die im Mai 2004 der EU beitraten: Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen – nicht aber für die wirtschaftlich schwächeren EU-Staaten Bulgarien und Rumänien. Sie bleiben voraussichtlich bis 2014 außen vor. Wer eine Haushaltshilfe aus diesen Ländern will, muss sich weiterhin an die ZAV wenden. Und Haushaltshilfen aus Staaten außerhalb der EU wie Weißrussland oder Ukraine dürfen nach wie vor nicht in Deutschland arbeiten.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe, die ein eigenes Zimmer in der Wohnung des Pflegebedürftigen hat, liegen bei etwa 1 500 bis 2 000 Euro pro Monat. Die Hilfskraft darf auch pflegerische Arbeiten übernehmen: beim An- und Ausziehen helfen, beim Gang zur Toilette, Waschen, Windelwechseln, beim Gehen und beim Essen. Einen Pflegedienst ersetzt sie aber nicht. Für die medizinische Versorgung – wie Spritzen setzen, Verband wechseln, Wunden versorgen, Medikamente verabreichen – ist ein professioneller Pflegedienst notwendig.
Wer eine Pflegekraft einstellt, wird damit zum Arbeitgeber. Und das bedeutet einige bürokratische Hürden, damit alles legal und sicher abläuft.
So brauchen Arbeitgeber eine Betriebsnummer. Sie wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Der "Arbeitgeber-Service" der Bundesagentur für Arbeit ist erreichbar unter der Rufnummer (01801) 664466. Der Arbeitgeber muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen sowie freie Unterkunft und Verpflegung stellen. Die Haushaltshilfen sind unfall- und krankenversichert. Sie haben Anspruch auf Urlaub und auf Freistellung bei Krankheit.
Wird eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigt, drohen Geldbußen bis zu 5 000 Euro. Verboten ist es außerdem, die Helferin auf 400-Euro-Basis über einen Minijob zu beschäftigen.