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Gerichtsurteil Wegen Korruption verurteilt

Zwei Burger wurden wegen Bestechung im Amt in Stendal für schuldig befunden. Hauptbelastungszeuge war der Landwirt Adrian Straathof.

Von Wolfgang Biermann 18.03.2020, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat am Montag am Ende einer neunstündigen, von 11 Uhr bis 20.05 Uhr andauernden Marathonverhand- lung zwei bislang unbescholtene Männer aus Burg der Bestechung im Amt im minderschweren Fall schuldig gesprochen und zu hohen Geldstrafen verurteilt. Einen 59-Jährigen, der zur Tatzeit (im Jahr 2012) Amtsleiter im Landkreis Jerichower Land war, und der noch immer dort tätig ist, zu 7500 Euro. Sowie einen 66-Jährigen, der als Berater des im Vorjahr durch das Amtsgericht Burg wegen Tierquälerei zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilten niederländischen Schweinezüchters Adrianus Straathof tätig war, zu 8400 Euro.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig sah es als erwiesen an, dass der damalige Amtsleiter über den wegen Beihilfe verurteilten Berater als „Sprachrohr“ des Hauptangeklagten den Groß- agrarier Straathof als Geschäftsführer der Schweinezucht Gladau GmbH Anfang Juni 2012 ultimativ dazu bewegt hat, jeweils 10.000 Euro als Spende an zwei Sportvereine in Burg zu zahlen.

Im Gegenzug habe der Amtsleiter seinen Einfluss beim Rechtsamt des Landkreises JL geltend gemacht, so dass gegen die Schweinezucht Gladau GmbH beziehungsweise persönlich gegen Straathof verhängte Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz von 2009 bis 2011 wesentlich niedriger ausfielen als ursprünglich vorgesehen.

Während anfänglich mehr als 500.000 Euro Bußgeld angedroht worden waren und sogar von Millionenbeträgen die Rede war, seien letztlich nur noch insgesamt 150.000 Euro als Bußgeld verhängt worden. Ein gegen Straathof persönlich gerichtetes Bußgeldverfahren wurde gar eingestellt. Lediglich ein Bußgeldbescheid über 50.000 Euro für das Jahr 2009 sei zugestellt und wohl auch gezahlt worden. Die Annahme der beiden anderen Bescheide über jeweils 50.000 Euro für die Jahre 2010 und 2011 hatte Straathof, der inzwischen nicht mehr in der Geschäftsführung der Schweinezucht Gladau GmbH tätig ist, verweigert.

Der heute 65-Jährige, der die Bestechung erst im Jahr 2014, also zwei Jahre später, selbst angezeigt hatte, konnte oder wollte sich im Prozess als Hauptbelastungszeuge nicht mehr an Details erinnern. Gegen ihn selbst war als „Bestecher“ ermittelt worden. Das diesbezügliche Verfahren war aber im Hinblick auf seine Verurteilung wegen der Tierquälerei eingestellt worden.

Zahlreiche Zeugen, unter anderem aus der Kreisverwaltung Jerichower Land, dem Landesverwaltungsamt und dem Magdeburger Landwirtschaftsministerium, bestätigten für die Staatsanwaltschaft Stendal und die Richter die angeklagten Tatvorwürfe, wie es im Plädoyer beziehungsweise in der Urteilsbegründung am Ende des sechsten Prozesstages zu hören war. In der Urteilsbegründung verteilte Richterin Ludwig heftige Seitenhiebe in Richtung Landkreisverwaltung Jerichower Land: „Die Zustände dort scheinen erschütternd zu sein - es herrscht blanke Ignoranz.“ Nach eigenen Angaben war der 59-jährige Hauptangeklagte, ein studierter Jurist, seit der Wende in vielen leitenden Funktionen im Landkreis tätig und ist es auch noch heute. Zur Sache hatte er sich nicht geäußert. Der Mitangeklagte hatte gar nichts gesagt, was auch sein gutes Recht sei, wie es von Seiten des Gerichts hieß. Die beiden Berliner Rechtsanwälte, denen der Ruf als renommierte Strafverteidiger vorauseilte, hatten von Anfang an versucht, den Prozess zu torpedieren. So gab es schon im Vorfeld Befangenheitsanträge gegen Richterin Ludwig und wurde die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stendal infrage gestellt. Beide beantragten Freispruch für ihre Mandanten. Einer sprach in seinem 90-minütigem Plädoyer von einem „oberflächlichen“ Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Zugleich warf er der Behörde „Voreingenommenheit“ und – im Vergleich zum „Schweinequäler“ Straathof – „unverhältnismäßige Strafmaßforderungen“ vor. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten 15 Monate Gefängnis auf Bewährung plus 10 000 Euro Geldauflage sowie für den Mitangeklagten eine neunmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil des Amtsgerichtes ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung am Landgericht Stendal gilt als sehr wahrscheinlich.