Gerichtsurteil Amphetamine im Besenschrank
Eine Frau und ein Mann wurden vom Gardeleger Schöffengericht zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie besaßen Cannabis und Amphetamin.
Gardelegen l Sie hatten große Mengen Drogen in ihrem Besitz. Dafür wurden ein 38-Jähriger und eine 31-Jährige aus dem Raum Klötze zu Bewährungsstrafen vom Gardeleger Schöffengericht verurteilt. Im September vergangenen Jahres hatte die Polizei bei dem Paar Amphetamine und Marihuana festgestellt. Darunter befanden sich acht Cannabis-Pflanzen mit einer Höhe von 1,5 bis 2,5 Meter. Das ergab einen rauchbaren Anteil von mehr als zwei Kilo, denn in einem Eimer befanden sich ebenfalls getrocknete Pflanzenteile.
Bei den Amphetaminen besaß das Paar mehr als 40 Gramm. Schon zehn Gramm machen diesen Besitz zu einem Verbrechen. Der Rechtsanwalt teilte mit, „dass damit Partys gefeiert werden sollten“. Der Richter fuhr das Paar, das ein kleines Kind hat, deutlich an: „Was soll der Scheiß? Schlimmer und gefährlicher geht es gar nicht.“ Im Kühlschrank, in einer Blechdose, im Besenschrank und im Küchenschrank hatten die Angeklagten die Drogen aufbewahrt. Auch eine Feinwaage fanden die Polizisten bei der Durchsuchung. Dazu merkte der Richter an, dass es nicht häufig Wohnungsdurchsuchungen gebe, wo die Räume so ordentlich seien. Die Angeklagten äußerten sich nicht weiter vor dem Schöffengericht. Ihre Rechtsanwälte beantragten Bewährungsstrafen.
Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagten zu je einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf jeweils drei Jahre Bewährung. „Verstehen tue ich das nicht. Aber wenn man so viel Amphetamine hat, braucht man so viel Marihuana, um runterzukommen.“ Das Paar ist nun vorbestraft. „Drei Jahre soll das Damoklesschwert über Ihnen schweben“, so der Richter zur Bewährungszeit. Zusätzlich müssen beide jeweils 250 Euro Geldauflage an einen Schulförderverein zahlen.