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Stadtrat Einleitung eines Abwahlantrages gegen Genthiner Bürgermeister Matthias Günther scheitert erneut

Auch bei der zweiten Abstimmung über die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den Stadtchef wird die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht.

Von Mike Fleske Aktualisiert: 08.07.2021, 21:49
Eine fehlende Stimme war das Zünglein an der Waage. 18 Stadträte stimmten für einen Abwahlantrag gegen Bürgermeister Matthias Günther, 19 hätten es sein müssen.
Eine fehlende Stimme war das Zünglein an der Waage. 18 Stadträte stimmten für einen Abwahlantrag gegen Bürgermeister Matthias Günther, 19 hätten es sein müssen. Foto: Susanne Christmann

Genthin - Das Abwahlverfahren gegen den Genthiner Bürgermeister Matthias Günther (parteilos) ist erneut gescheitert. Bei der aufgrund eines Formfehlers wiederholten Abstimmung über ein solches Verfahren, stimmten 18 der 29 stimmberechtigten Räte für den Abwahlantrag.

19 Stimmen wären als Zwei-Drittel-Mehrheit für den ersten Schritt notwendig gewesen. Sieben Räte stimmten mit Nein, drei enthielten sich, und der Bürgermeister selbst durfte als Befangener nicht mitstimmen.

Die Abstimmung musste wiederholt werden, da das erste Votum im April seitens der Kommunalaufsicht für nicht rechtswirksam erklärt wurde. Seinerzeit hatte der Bürgermeister an der Abstimmung nicht teilgenommen, war aber im Saal im Zuschauerraum geblieben.

Bei erster Abstimmung gegen Mitwirkungsverbot verstossen

Dabei habe er sich bei der Diskussion zum Abwahlverfahren nicht an das Mitwirkungsverbot gehalten, sagte Landrat Steffen Burchhardt (SPD), nachdem die Abstimmung für unwirksam erklärt worden war. Günther hätte zu Beginn der Sitzung zwar eine Stellungnahme abgegeben und sein Mitwirkungsverbot erklärt, aber dennoch durch Redebeiträge die Willensbildung der Stadträte beeinflusst.

Diesmal hatte der Bürgermeister vor der Abstimmung den Saal verlassen. Eine Kontroverse gab es danach, als der Stadtratsvorsitzende Gerd Mangelsdorf (CDU) die Frage in den Raum stellte, ob Stadtrat Henryk Lampert (WG Genthin-Mützel-Parchen) an der Abstimmung teilnehmen dürfe.

Politische Lager bleiben bei ihren Standpunkten

Er könnte als Mitarbeiter der Stadtverwaltung möglicherweise von einem Mitwirkungsverbot betroffen sein. Dieser Hinweis ließ die Emotionen im Raum hochkochen. Von einem „Manöver“, sprach etwa der Vorsitzende der Wählergemeinschaft Falk Heidel. Am Ende entschied der Rat für die Mitwirkung Lamperts.

Allerdings blieben die Lager wie im April bei ihrem Stimmverhalten. Während sich die Linken und Grünen gegen die Einleitung eines Abwahlverfahrens stellten oder sich enthielten, gab es große Zustimmung in den Reihen der Wählergemeinschaft Genthin-Mützel-Parchen, die auch den Antrag auf das Abwahlverfahren gestellt hatte, und der CDU, den stärksten Fraktionen im Rat. Sie bekräftigten ihren Unmut über die Amtsführung des Bürgermeisters, bescheinigten ihm eine Überforderung.

Kritik aufgrund von laufenden Verfahren

Besonders angekreidet wurden dem Stadtchef, dass es mittlerweile eine Anzeige des Landkreises wegen des Verdachts auf Veruntreuung öffentlicher Gelder gegen den Bürgermeister gebe. Nahezu unmittelbar vor der Sitzung des Stadtrates wurde bekannt, dass der Landkreis ein eigenes Disziplinarverfahren wegen der möglichen Veruntreuung eröffnet hatte.

Dieser Umstand wurde während der Stadtratsitzung von Räten bestätigt. So sah etwa Lutz Nitz (Bündnis 90/ Die Grünen) das Agieren seiner Partei bestätigt. Die Grünen hatten im April gegen das Abwahlverfahren gestimmt, aber ihrerseits ein Disziplinarverfahren beantragt, waren damit allerdings am Widerstand der großen Fraktionen gescheitert.